Herzlich willkommen!
Wir sind eine zivilrechtlich ausgerichtete Anwaltskanzlei im Osten Hamburgs. Im Zentrum Bergedorfs gelegen betreuen wir unsere Mandanten aus Bergedorf, Lohbrügge, den Vier- und Marschlanden sowie Geesthacht, Reinbek, Wentorf und Glinde als auch unsere überregionalen gewerblichen Mandanten.
Informationen zu unserem Team, unserer Kanzlei und den von uns bearbeiteten Rechtsgebieten sind jeweils rechts verlinkt. Neben den dort dargestellten *Tätigkeitschwerpunkten können wir Ihnen auch in den Bereichen Arbeitsrecht, Insolvenzrecht und Erbrecht mit Rat und Tat zur Seite stehen. Selbstverständlich übernehmen wir auch Ihr Inkasso und machen, in Fällen in denen sich dies anbietet, Ihre Forderungen per Mahnbescheid geltend. Diesen Beitrag weiterlesen »
Die rundum-sorglos Homepage
hatte die Webdesignerin unserer Mandantin, welche in diesen Belangen ein absoluter Laie ist, im ersten Beratungsgespräch versprochen. Was unsere Mandantin darunter verstand ist denkbar einfach: Eine Homepage, bei der sie jederzeit die Texte selber ändern kann und auch den Text formatieren (Schriftfarbe und Schriftgröße etc) und natürlich sollte die Seite auch noch gut bei Google gefunden werden. Diesen Beitrag weiterlesen »
Mahnungen der Firma Debcon aus Witten
Im Dezember hatte ich von der Versteigerung von Forderungen durch die Urmann + Collegen berichtet. In diesem Zusammenhang hatte ich auch über meine Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit geäußert. Ob sich, aller anders lautender Meldung der Kollegen zum Trotz ein Käufer gefunden hat, ist bisher nicht bekannt. Diesen Beitrag weiterlesen »
Schadenersatzanspruch wegen Mobbings gegen Kollegen setzt sozialinadäquates Verhalten voraus
Ein Arbeitnehmer kann von einem Kollegen wegen Mobbings nur dann Schadenersatz und Schmerzensgeld verlangen, wenn durch die beanstandeten Handlungen die Grenzen sozial- und rechtsadäquaten Verhaltens in üblichen Konfliktsituationen überschritten werden. Im Arbeitsleben übliche Auseinandersetzungen, die sich auch über einen längeren Zeitraum erstrecken können, erfüllen deswegen noch nicht die Voraussetzungen eines Schadenersatz- oder Schmerzensgeldanspruchs.
Kündigung eines Arbeitnehmers wegen HIV-Infektion kann wirksam sein
Wenn ein Arbeitgeber allgemein festgelegt hat, dass in einem bestimmten Bereich (hier: in der Medikamentenherstellung) keine erkrankten Arbeitnehmer eingesetzt werden dürfen, so kann er einem HIV-infizierten Arbeitnehmer in der Probezeit grundsätzlich ohne weiteres kündigen. Eine solche Kündigung ist nicht willkürlich und verstößt daher nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB). Eine solche Kündigung stellt auch keine entschädigungspflichtige Diskriminierung i.S.d. AGG dar.
Tarifgemeinschaft CGZP war auch schon 2004 nicht tariffähig
Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) war auch am 29.11.2004, 19.6.2006 und 9.7.2008 nicht tariffähig. Sie konnte deshalb auch schon zu diesen Zeitpunkten keine wirksamen Tarifverträge abschließen.
Urlaubsansprüche gehen spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres unter
Urlaubsansprüche gehen bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers gem. § 7 Abs. 3 BUrlG (Bundesurlaubsgesetz) spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres unter. Sie sind bei einer späteren Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr abzugelten. Eine hiervon abweichende Auslegung des § 7 Abs. 3 BUrlG ist nach dem Urteil des EuGH vom 22.11.2011 (Rs. C-214/10 – “Schulte”) nicht geboten.
Betriebsratsmitglieder müssen nicht unbedingt in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen werden
Wenn ein Arbeitgeber einem befristet eingestellten Betriebsratsmitglied im Gegensatz zu anderen Arbeitnehmern kein Übernahmeangebot in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis unterbreitet, so liegt hierin nicht unbedingt eine nach § 78 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) verbotene Benachteiligung. Eine solche Benachteiligung liegt nur dann vor, wenn das Betriebsratsmitglied gerade wegen seiner Betriebsratstätigkeit nicht übernommen wird. Hiervon ist aber dann nicht auszugehen, wenn der Arbeitgeber andere Betriebsratsmitglieder in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen hat.
Familienpflegezeitgesetz in Kraft getreten
Zum 01.01.2012 ist das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Familienpflegezeitgesetz) in Kraft getreten. Angehörige pflegebedürftiger Menschen sollen dadurch künftig Beruf und Pflege besser miteinander vereinbaren können. Durch das Familienpflegezeitgesetz wird die Höchstdauer der Pflege auf zwei Jahre erhöht und eine Regelung zur finanziellen Abfederung geschaffen.
Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche beschlossen
Für die Beschäftigten von Zeitarbeitsunternehmen tritt zum 01.01.2012 erstmals ein branchenweiter Mindestlohn in Kraft. Dieser beträgt 7,01 Euro pro Stunde im Osten bzw. 7,78 Euro pro Stunde im Westen. Rechtsgrundlage ist die am 20.12.2011 verabschiedete Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung, die am 01.01.2012 in Kraft treten wird.
Gebührenvereinbarung des RA Scheffler nicht wirksam
Geschockt war sie, die Mandantin, als sie vor gut drei Monaten das erste Mal in unsere Kanzlei kam. Geschockt nicht über die Abmahnung, die sie erhalten hatte, sondern über die Rechnung des Kollegen, in den sie sich in ihrer Not gewandt hatte. Was ich über diese Kostennote und die dahinterstehende Gebührenvereinbarung, die sie geschlossen hatte denke, hatte ich bereits hier beschrieben. Diesen Beitrag weiterlesen »

