15-Jahre-Führerschein = TÜV für Fahrer?

Derzeit gibt es in Deutschland verschiedenste Führerscheine allein im Bereich der Klasse 3 (Pkw). Die ganz alten grünen, die neueren rose farbenen und die aktuellen im Scheckkarten-Format.

Im Jahr 2013 soll sich dies ändern. Ab dann soll nach dem Willen der EU in ganz Europa nur noch ein einheitlicher Führerschein im Umlauf sein. Und durch eine Gültigkeitsbegrenzung auf 15 Jahre soll gleichzeitig sichergestellt werden, dass die Führerscheine auch immer aktuell gehalten werden.

Was bedeutet das für Sie?

Austausch des Führerscheins

Muster des zukünftigen EU-Führerscheins.

Zunächst bedeutet das ganz praktisch, dass Sie u.U. rein körperlich einen neuen Führerschein beantragen müssen.

Ich z.B. habe noch den alten rosafarbenen Führerschein. Den werde ich gegen den neuen EU-Führerschein austauschen müssen.

Das wird ein mit einem neuen Foto und geringen Gebühren verbunden sein. Mehr bedeutet dies jedoch zunächst nicht.

Auswirkung auf die Fahrerlaubnis?

Von dem Führerschein als körperlichem Dokument muss man jedoch die damit rechtlich verbundene Fahrerlaubnis unterscheiden.

Nach der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Führerschein (3. Führerscheinrichtlinie) – dort Artikel 7 -

  1. muss die Erneuerung der  Führerscheine der Klassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E von der anhaltenden Erfüllung der Mindestanforderungen an die körperliche und geistige Tauglichkeit abhängig gemacht werden,
  2. können bei der Erneuerung von Führerscheinen der Klassen AM, A, A1, A2, B, B1 oder BE von einer Prüfung der Mindestanforderungen an die körperliche und geistige Tauglichkeit für das Führen dieser Fahrzeuge gemäß Anhang III abhängig gemacht werden.

Andere europäische Staaten haben solche Prüfungen längst eingeführt:
In Spanien müssen sich Autofahrer, die älter sind als 45 Jahre, alle fünf Jahre untersuchen lassen. In den Niederlanden gilt die gleiche Regel – allerdings erst nach dem 70. Geburtstag. Italiener müssen einen Augen- und Reaktionstest bestehen, ab dem 65. Lebensjahr im Zwei-Jahres-Rhythmus.

In Deutschland, dem Land der Fahrer und Lenker, soll nach Auskunft des zuständigen Ministeriums jedoch der Umtausch  mit keiner ärztlichen oder sonstigen Untersuchung verbunden werden.

Den von manchem befürchteten und von anderen geforderten TÜV für ältere Autofahrer wird es daher nach derzeitigem Erkenntnisstand in Deutschland nicht geben.

1 Kommentar zu „15-Jahre-Führerschein = TÜV für Fahrer?“

  • In vielen Eu Ländern sind die Führerscheine auf zehn oder 15 Jahre befristet und ab einem gewissem Alter sind standartmäßig Gesundheitschecks vorgeschrieben. In Deutschland soll es Gesundheitschecks im Zuge des Austausches, wie die EU angeregt hatte “nicht” geben. Doch es gibt aus der Politik vermehrt die Forderung nach Zwangs-Gesundheitschecks. Ab einem gewissem Alter soll dann zusätzlich auch noch ein Fahrtauglichkeits-Check für ältere Autofahrer gefordert werden. Es ist aus meiner persönlichen Sicht nur eine Frage der Zeit wann was von wem gefordert wird.

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