Auf den Hund gekommen
Ich vertrete ja seit langem die These, dass man sich im Rahmen einer Scheidung am besten und am häufigsten über zwei Dinge streiten kann, nämlich:
- die Kinder
- das Geld
Neuerdings kommt da eine weitere Facette hinzu: der Familienhund
Der Familienhund
Den Familienhund an sich wurde während der laufenden Ehe angeschafft. Manchmal stellte er einen Kinderersatz und in den streitigen Fällen offenbar den emotionalen Anker und Bezugspunkt in der Beziehung dar.
In einem derartigen Fall ist es dann konsequent, wenn die Eheleute sich nach der Trennung vor Gericht darüber streiten, ob Umgang mit dem Hund zu gewähren ist.
Umgang
Dies kommt auch offenbar häufiger vor als man glaubt. Doch sowohl das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (Entscheidung vom 25.11.2010, Az. II-10 WF 240/10) als auch das OLG Bamberg (Beschluss vom 10.06.2003, Az. 7 UF 103/03) haben entschieden, dass es keinen durchsetzbaren Umgangsanspruch gibt.
Umgangsregeln nicht entsprechend anwendbar sind; denn diese sind vor allem auf das Wohl und Wehe der Kinder und nicht auf das emotionale Wohlergehen der Eltern zugeschnitten. Und die Aufteilung des Hausrates sei nicht für eine zeitlich begrenzte Nutzungsregelung gedacht.
Herausgabe
In einem anderen Fall wollte eine Mutter, die ihrer Tochter den Hund gekauft hatte als die Tochter vom Vater zu ihr zog, den Hund wieder haben, als die Tochter zurück zum Vater ging. Vor dem OLG Bremen, Beschluss vom 29. April 2010, Az.: 4 WF 41/10 scheiterte sie jedoch.
Das OLG wies insoweit darauf hin, dass die gesetzliche Vermutung des § 1006 BGB auch hier gelten würde. Die Tochter als Besitzerin gilt damit auch als Eigentümerin. Auf diese in Herausgabeklagen ganz allgemein immer bestehende hohe Hürde hatten wir schon früher hingewiesen.
Unterhaltsansprüche
Das Gericht ging jedoch noch weiter. Zwar hat der Hund selbst keinen eigenen Unterhaltsanspruch. Aber der Tochter wurde – für die Verpflegung des Hundes – ein erhöhter Unterhaltsbedarf gegen die Mutter zugesprochen. Denn die Mutter habe schließlich den Hund selbst angeschafft und damit die Ursache für die Kosten gesetzt.
Fazit
Streitigkeiten über den Menschen besten Freund bringen meistens nichts. Und die Anschaffung von Haustieren zu dem Zweck, Kinder in Trennungssituationen emotional auf die eigene Seite zu ziehen zahlt sich auch nicht (unbedingt) aus.
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