<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Breuning &#38; Winkler Rechtsanwälte</title>
	<atom:link href="http://www.breuning-winkler.de/buw/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.breuning-winkler.de/buw</link>
	<description>Ein weiterer WordPress-Blog</description>
	<lastBuildDate>Thu, 31 May 2012 19:32:07 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.3.2</generator>
	<atom:link rel="payment" title="Flattr this!" href="" type="text/html" />
		<item>
		<title>CGZP &#8211; Game over</title>
		<link>http://www.breuning-winkler.de/buw/cgzp-game-over/</link>
		<comments>http://www.breuning-winkler.de/buw/cgzp-game-over/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 29 May 2012 08:09:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Hans U. Geisler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeberhaftung]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesarbeitsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[CGZP]]></category>
		<category><![CDATA[Equal Pay]]></category>
		<category><![CDATA[Nachforderung]]></category>
		<category><![CDATA[Rentenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialabgaben]]></category>
		<category><![CDATA[Tariffähigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Tarifvertrag]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.breuning-winkler.de/?p=4929</guid>
		<description><![CDATA[<p>Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) &#8211; <a title="Zeitarbeitsfirmen unter Druck" href="http://www.breuning-winkler.de/zeitarbeitsfirmen-unter-druck">ich hatte berichtet</a> &#8211; war von Anfang an nie tariffähig, so nunmehr das <a title="Pressemitteilung" href="http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&#38;Art=pm&#38;Datum=2012&#38;nr=15922&#38;pos=0&#38;anz=39&#38;titel=Tariff%E4higkeit_der_CGZP">Bundesarbeitsgericht</a>. Damit steht fest, dass sämtliche von und mit der Tarifgemeinschaft abgeschlossenen Tarifverträge von Anfang an unwirksam waren. Die Folge: Die tariflichen Billiglöhne der betroffenen Zeitarbeiter [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) &#8211; <a title="Zeitarbeitsfirmen unter Druck" href="http://www.breuning-winkler.de/zeitarbeitsfirmen-unter-druck">ich hatte berichtet</a> &#8211; war von Anfang an nie tariffähig, so nunmehr das <a title="Pressemitteilung" href="http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&amp;Art=pm&amp;Datum=2012&amp;nr=15922&amp;pos=0&amp;anz=39&amp;titel=Tariff%E4higkeit_der_CGZP">Bundesarbeitsgericht</a>. Damit steht fest, dass sämtliche von und mit der Tarifgemeinschaft abgeschlossenen Tarifverträge von Anfang an unwirksam <span id="more-4929"></span>waren. Die Folge: Die tariflichen Billiglöhne der betroffenen Zeitarbeiter gelten als nicht vereinbart,  sie hatten nach § <a href="http://dejure.org/gesetze/AUEG/9.html" title="&sect; 9 A&Uuml;G: Unwirksamkeit">9</a> Nr. 2 AÜG stets die selben Gehaltsansprüche wie die Stammbelegschaft. Praktisch durchsetzbar ist das allerdings nur für die Zeitraum ab 2009. Ansprüche aus früherer Zeit sind verjährt. Für nichtentrichtete Sozialabgaben gilt allerdings eine Verjährungsfrist von 4 vollen Jahren.</p>
<h3>Noch ein Milliardenspiel</h3>
<p>Alleine bei den Sozialabgaben soll es um zwei Milliarden Euro gehen, die von den Zeitarbeitsfirmen nachzuentrichten sind. Bei einer Sozialabgabenquote von gut 40% entspricht das einem vorenthaltenen Bruttolohn von rund fünf Milliarden Euro. Arbeitnehmer brauchen übrigens keine Nachforderungen der Sozialversicherung zu befüchten: Für nichtentrichtete Sozialabgaben haftet der Arbeitgeber alleine. Gutschriften auf dem Rentenkonto erfolgen dabei sogar dann, wenn die Abgaben wegen einer Insolvenz des Arbeitgebers (Zeitarbeitsfirma)  nicht mehr beigetrieben werden können. Das ist immerhin einmal eine neue Variante des erprobten Grundsatzes: Gewinne werden privatisiert, Verluste werden sozialisiert.</p>
<div id="crp_related"><h3>Ähnliche Beiträge:</h3><ul><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/tarifgemeinschaft-cgzp-war-auch-schon-2004-nicht-tariffahig/" rel="bookmark" class="crp_title">Tarifgemeinschaft CGZP war auch schon 2004 nicht tariffähig</a></li><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/zeitarbeitsfirmen-unter-druck/" rel="bookmark" class="crp_title">Zeitarbeitsfirmen unter Druck</a></li><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/mindestlohn-fur-die-zeitarbeitsbranche-beschlossen/" rel="bookmark" class="crp_title">Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche beschlossen</a></li><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/elternzeit-urlaubsanspruch-darf-nur-im-gesetzlich-vorgesehenen-umfang-gekurzt-werden/" rel="bookmark" class="crp_title">Elternzeit: Urlaubsanspruch darf nur im gesetzlich vorgesehenen Umfang gekürzt werden</a></li><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/mehr-geld-fur-mehrarbeit/" rel="bookmark" class="crp_title">Mehr Geld für Mehrarbeit</a></li></ul></div> <p><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/?flattrss_redirect&amp;id=4929&amp;md5=eb6cb3ba6b1ec6459c0ebe7681e980e4" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://www.breuning-winkler.de/buw/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.breuning-winkler.de/buw/cgzp-game-over/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Langes Rot wird kürzer</title>
		<link>http://www.breuning-winkler.de/buw/langes-rot-wird-kurzer/</link>
		<comments>http://www.breuning-winkler.de/buw/langes-rot-wird-kurzer/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 24 May 2012 07:53:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Hans U. Geisler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Ordnungswidrigkeiten]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Ampelverstoß]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldkatalog]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Gefahrenbereich]]></category>
		<category><![CDATA[OWI]]></category>
		<category><![CDATA[Regelfall]]></category>
		<category><![CDATA[Rotlicht]]></category>
		<category><![CDATA[Spurwechsel]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.breuning-winkler.de/?p=4828</guid>
		<description><![CDATA[<p>Der Mandant ist irritiert: Muß er hier weiter geradeaus oder doch links abbiegen? Links wäre richtig, merkt er dann, aber da fahren welche neben ihm, also muß er erst einmal weiter und dann sehen, wie er links rüber kommt.  Richtig, die Ampel ist grün. Er fährt etwas langsamer, um sich hinter dem letzten Wagen links [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Mandant ist irritiert: Muß er hier weiter geradeaus oder doch links abbiegen? Links wäre richtig, merkt er dann, aber da fahren welche neben ihm, also muß er erst einmal weiter und dann sehen, wie er links rüber kommt.  Richtig, die Ampel ist grün. Er fährt etwas langsamer, um sich hinter dem letzten Wagen links <span id="more-4828"></span>einzuordnen und schaut sich um. Als er wieder nach vorne sieht, sieht er: Ups, da oben hängte ja noch eine Ampel, wieso ist die denn rot? Bremsen geht nicht mehr, er fährt weiter und ordnet sich kurz hinter der Ampelanlage und noch vor Erreichen des eigentlichen Kreuzungsbereichs nach links ein. Die dortige Ampel ist noch immer grün, aber geradeaus war es schon länger als eine Sekunde rot. Für die Behörde ein klarer Fall: Macht nach dem Bußgeldkatalog € 200, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.</p>
<h3>Auf die Gefährdung kommt es an</h3>
<p>Die Sanktionen für einen Rotlichtverstoß sind verhältnismäßig hart. Damit soll die Gefährdung geahndet werden, die mit einem solchen Verstoß immer verbunden ist. Schließlich kann es richtig krachen, wenn einer von links oder rechts kommt. Gleichwohl zeigt das abgestufte Sanktionssystem &#8211; bis eine Sekunde &#8220;Rot&#8221; nur Bußgeld, darüber Fahrverbot, bei konkreter Gefährdung  oder gar Sachschaden nochmals erhöhtes Bußgeld und mehr Flens &#8211; , dass es durchaus auf die konkreten Umstände des Falls ankommt. Überhaupt wird beim Bußgeldkatalog häufig übersehen, dass er nicht immer, sondern immer nur für den &#8220;Regelfall&#8221; gilt. Den muß man erst einmal feststellen.</p>
<h3>Rotlichverstoß ja, Fahrverbot nein</h3>
<p>Klar ist: Ein Rotlichtverstoß lag vor. Dazu genügt es, in den Gefahrenbereich einer Kreuzung einzufahren. Der beginnt in der Regel hinter dem Haltestreifen mit dem Fußgängerübergang oder spätestens in dem Bereich, in dem Querverkehr droht. Aus diesem Grund blitzt es auch in der Regel zweimal: Einmal beim Überqueren der Haltelinie und dann noch einmal beim Erreichen des geschützten Gefahrenbereichs. Wer also knapp hinter der Haltelinie stehenbleibt, begeht zwar auch eine Ordnungswidrigkeit, kassiert aber nur ein Verwarngeld und kein Fahrverbot wegen &#8220;Roter Ampel&#8221;. Auch da sah es in unserem Fall eher schlecht aus, der Gefahrenbereich war schon wegen des Fußgängerüberwegs eindeutig erreicht. Das zweite Foto zeigte aber auch, dass der Mandant die Spur schon fast nach links gewechselt hatte. Damit war die typische potentielle Gefährdung eines Rotlichtverstoßes nicht gegeben, denn als Linksabbieger hatte er noch immer &#8220;Grün&#8221; und die Fußgängerampel war entsprechend &#8220;Rot&#8221;.  Ein regelhafter &#8220;grober oder beharrlicher Verkehrsverstoß&#8221; mit der Folge des Fahrverbots nach dem Bußgeldkatalog lag ncht vor. Der Mandant mußte zwar die € 200 zahlen, die Punkte gab es auch, vom Fahrverbot sah das Gericht jedoch ab.</p>
<div id="crp_related"><h3>Ähnliche Beiträge:</h3><ul><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/vorfahrt-auch-bei-roter-ampel/" rel="bookmark" class="crp_title">Vorfahrt auch bei roter Ampel</a></li><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/kein-fahrverbot-auf-dem-altengammer-hauptdeich-stadteinwarts/" rel="bookmark" class="crp_title">Kein Fahrverbot auf dem &quot;Altengammer Hauptdeich stadteinwärts&quot;</a></li><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/augenblicksversagen-fahrverbot-abgewendet/" rel="bookmark" class="crp_title">Augenblicksversagen – Fahrverbot abgewendet!</a></li><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/fur-raser-gibts-keinen-sozialbonus/" rel="bookmark" class="crp_title">Für Raser gibts keinen Sozialbonus</a></li><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/disclaimer-und-ihr-rechtlicher-un-sinn/" rel="bookmark" class="crp_title">Disclaimer und ihr rechtlicher (Un-)Sinn</a></li></ul></div> <p><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/?flattrss_redirect&amp;id=4828&amp;md5=074c51219e35435c9e6acfad558b0625" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://www.breuning-winkler.de/buw/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.breuning-winkler.de/buw/langes-rot-wird-kurzer/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Zeitarbeitsfirmen unter Druck</title>
		<link>http://www.breuning-winkler.de/buw/zeitarbeitsfirmen-unter-druck/</link>
		<comments>http://www.breuning-winkler.de/buw/zeitarbeitsfirmen-unter-druck/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 21 May 2012 07:16:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Hans U. Geisler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmerüberlassung]]></category>
		<category><![CDATA[CGZP]]></category>
		<category><![CDATA[Equal Pay]]></category>
		<category><![CDATA[Nachforderung]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialgerichte]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Zeitarbeit]]></category>
		<category><![CDATA[§ 9 AÜG]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.breuning-winkler.de/?p=4868</guid>
		<description><![CDATA[<p>Dumpinglöhne können teuer werden. Eigentlich sieht § <a href="http://dejure.org/gesetze/AUEG/9.html" title="&#167; 9 A&#220;G: Unwirksamkeit">9</a> Nr. 2 AÜG (Arbeitnehmerüberlasssungsgesetz) vor, dass zeitweise verliehene Arbeitnehmer nicht weniger Lohn erhalten dürfen als die Stammbelegschaft des Entleihers (&#8220;Equal Pay&#8221;). Ausnahmen sind nur auf Grund eines Tarifvertrags möglich. Klar, dass da keine der etablierten großen Gewerkschaft mitmachen wollte. In die Lücke [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Dumpinglöhne können teuer werden. Eigentlich sieht § <a href="http://dejure.org/gesetze/AUEG/9.html" title="&sect; 9 A&Uuml;G: Unwirksamkeit">9</a> Nr. 2 AÜG (Arbeitnehmerüberlasssungsgesetz) vor, dass zeitweise verliehene Arbeitnehmer nicht weniger Lohn erhalten dürfen als die Stammbelegschaft des Entleihers (&#8220;Equal Pay&#8221;). Ausnahmen sind nur auf Grund eines Tarifvertrags möglich. Klar, dass da keine der <span id="more-4868"></span>etablierten großen Gewerkschaft mitmachen wollte. In die Lücke sprang eine etwas undurchsichtige &#8220;Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit&#8221; (CGZP). Sie schloß mit Zeitarbeitsfirmen fleißig Tarifverträge zu besonders günstigen Konditionen &#8211; für die Arbeitgeber. Pech war nur, dass das Bundesarbeitsgericht später feststellte, dass die CGZP keine wirksamen Tarifverträge abschließen konnte (BAG, Beschluss vom 14.12.2010, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 ABR 19/10" title="BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10">1 ABR 19/10</a>). Festgestellt wurde das allerdings zunächst nur mit Wirkung ab dem 07.12.2009. Vorher sah es wohl kaum anders aus, endgültig geklärt ist das aber noch nicht.</p>
<h3>Nachforderung möglich</h3>
<p>Die Folge ist die Geltung des § <a href="http://dejure.org/gesetze/AUEG/9.html" title="&sect; 9 A&Uuml;G: Unwirksamkeit">9</a> Abs. 2 AÜG. Das kann zweierlei bedeuten: Der Zeitarbeiter kann eine Gehaltsnachforderung haben, wenn er nach dem unwirksamen Tarifvertrag weniger erhielt als der vergleichbare Arbeitnehmer im Entleiherbetrieb. Ob diese Forderung tatsächlich besteht und noch durchsetzbar ist, muß stets im Einzelfall geprüft werden. Dabei geht es nicht nur um die Vergütungshöhe, sondern auch etwa um Ausschlußfristen, die trotz Unwirksamkeit der ursprünglichen Tarifverträge gelten können. Aber den Zeitarbeitsfirmen droht noch eine andere Gefahr: Die Sozialversicherung verlangt gleichfalls Nachschläge. War mehr geschuldet als der tatsächlich gewährte und abgerechnete Lohn, hätten die Arbeitgeber höhere Sozialabgaben abführen müssen. Diverse Zeitarbeitsfirmen haben deshalb bereits Bescheide über Nachzahlungen in teilweise sehr erheblicher Höhe erhalten. Vorausgegangen war stets eine Prüfung der Unternehmen.</p>
<h3>Vorläufig muß nicht gezahlt werden &#8211; oder doch?</h3>
<p>Die Unternehmen verteidigen sich in aller Regel mit zwei Argumenten: Einmal stehe bis jetzt nur die Unwirksamkeit der Tarifvertrage ab Ende 2009 fest. Darüber hinaus hätten sie jedenfalls bis zur Entscheidung des BAG, also bis Ende 2010, auf die Wirksamkeit der Tarifverträge vertrauen können. Höhere Sozialbeiträge könnten deshalb aus diesen Zeiten nicht verlangt werden. Entscheiden wird letztlich das Bundessozialgericht, das kann noch eine Weile dauern. Damit haben die Unternehmen ein Problem: Die Beitragsbescheide können schon vollstreckt werden, ein endgültiges Urteil braucht es dafür nicht. Das <a title="Beschluss v. 18.11.2011" href="http://rechtsprechung.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?feed=bsha-r&amp;st=ent&amp;showdoccase=1&amp;paramfromHL=true&amp;doc.id=JURE110022744">Sozialgericht Hamburg</a> ist Ende 2011 der Argumentation der Zeitarbeitsunternehmen aber immerhin teilweise gefolgt: Da die Wirksamkeit der Tarifverträge vor Ende 2009 jedenfalls noch unsicher sei, hatte es die Vollstreckung bis auf weiteres gestoppt. Genau andersherum aber das <a title="Beschluss v. 	23.04.2012" href="https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA120501454&amp;cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp">Hessische Landessozialgericht, </a> das <a title="Beschluss v. 13.5.2012" href="http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseLSG/14_05_2012/index.php">Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen</a> und auch das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (Beschl. 10.5.2012  - <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=L 8 R 164/12 B ER" title="LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2012 - L 8 R 164/12">L 8 R 164/12 B ER</a> - ) in neuen und gerade veröffentlichten Entscheidungen: Alles spreche dafür, dass die Tarifverträge der CGZP auch schon vor Ende 2009 unwirksam gewesen seien, ernsthafte Zweifel daran gebe es da nicht. Auch der Vertrauensschutz ziehe nicht: Bloßer guter Glaube in die Wirksamkeit eines Tarifvertrags nutze gar nichts. Geschützt werden könne nur ein Vertrauen darauf, dass eine höchstrichterliche Rechtsprechung sich nicht von heute auf morgen ändere. Aber das komme nicht in Frage: Eine Rechtsprechung des BAG zur CGZP habe es nicht gegeben, also gab es da auch kein Vertrauen.</p>
<h3>Nachrechnen hilft</h3>
<p>Für den Hamburger Bereich gibt es offenbar noch keine endgültige Entscheidung, aber die Landessozialgerichte entscheiden in der Regel schon recht gleichförmig. Sicher helfen tut aus Arbeitgebersicht also nur das genaue Nachrechnen und der Nachweis, dass entweder keine oder zumindest nur eine geringere Lohndifferenz bestand. Gelingt dies, bestehen durchaus Chancen, die Zahlung aufzuschieben und letztlich ganz oder teilweise zu vermeiden. Aufgpassen müssen aber auch die Arbeitnehmer: Ansprüche auf Lohnnachzahlungen für 2009 verjähren Ende 2012.</p>
<div id="crp_related"><h3>Ähnliche Beiträge:</h3><ul><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/tarifgemeinschaft-cgzp-war-auch-schon-2004-nicht-tariffahig/" rel="bookmark" class="crp_title">Tarifgemeinschaft CGZP war auch schon 2004 nicht tariffähig</a></li><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/cgzp-game-over/" rel="bookmark" class="crp_title">CGZP &#8211; Game over</a></li><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/urlaubsabgeltung-auch-fur-beamte/" rel="bookmark" class="crp_title">Urlaubsabgeltung auch für Beamte</a></li><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/pkh-und-bagatellfalle/" rel="bookmark" class="crp_title">PKH und Bagatellfälle</a></li><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/ausschlussfristen-bei-der-urlaubsabgeltung/" rel="bookmark" class="crp_title">Ausschlussfristen bei der Urlaubsabgeltung</a></li></ul></div> <p><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/?flattrss_redirect&amp;id=4868&amp;md5=1210033d7eec47fc812edffba56ae093" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://www.breuning-winkler.de/buw/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.breuning-winkler.de/buw/zeitarbeitsfirmen-unter-druck/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Wie schnell eine Kündigung wirksam wird</title>
		<link>http://www.breuning-winkler.de/buw/wie-schnell-eine-kundigung-wirksam-wird/</link>
		<comments>http://www.breuning-winkler.de/buw/wie-schnell-eine-kundigung-wirksam-wird/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 15 May 2012 08:37:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Hans U. Geisler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsverhältnis]]></category>
		<category><![CDATA[Klagefrist]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigungsschutzklage]]></category>
		<category><![CDATA[Nichtigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Schriftform]]></category>
		<category><![CDATA[Treuepflicht]]></category>
		<category><![CDATA[Unwirksamkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Verwirkung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.breuning-winkler.de/?p=4834</guid>
		<description><![CDATA[<p>Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg  hatte sich als Beschwerdeinstanz mit einem Prozeßkostenhilfeantrag zu einer Kündigungsschutzklage zu befassen (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss v.16.8.2010, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=25 Ta 1628/10" title="LAG Berlin-Brandenburg, 16.08.2010 - 25 Ta 1628/10">25 Ta 1628/10</a>):</p> <p>Der Arbeitgeber hatte das Arbeitsverhältnis des Antragstellers und Beschwerdeführers mündlich gekündigt. Seine Bemühungen um eine &#8220;Kündigungsrücknahme&#8221; schlugen fehl.  Irgendwann verlangte er seine Arbeitspapiere. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg  hatte sich als Beschwerdeinstanz mit einem Prozeßkostenhilfeantrag zu einer Kündigungsschutzklage zu befassen (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss v.16.8.2010, <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=25 Ta 1628/10" title="LAG Berlin-Brandenburg, 16.08.2010 - 25 Ta 1628/10">25 Ta 1628/10</a>):</p>
<blockquote><p>Der Arbeitgeber hatte das Arbeitsverhältnis des Antragstellers und Beschwerdeführers mündlich <span id="more-4834"></span>gekündigt. Seine Bemühungen um eine &#8220;Kündigungsrücknahme&#8221; schlugen fehl.  Irgendwann verlangte er seine Arbeitspapiere. Schließlich, 7 Monate nach der Kündigung, entschloss sich der Beschwerdeführer doch noch zur Kündigungsschutzklage und stellte dazu einen Prozeßkostenhilfeantrag.</p></blockquote>
<p>Das Gericht wies den Antrag endgültig zurück und erkärte dazu unter anderem:</p>
<blockquote><p>2. Eine Kündigungsschutzklage, die sieben Monate nach dem Ausspruch einer formunwirksamen, nur mündlich erklärten Kündigung erhoben wird, kann verwirkt sein. Voraussetzung für die Verwirkung ist das Vorliegen eines Zeitmomentes und eines Umstandsmomentes.</p>
<p>3. Der Arbeitnehmer ist nach Treu und Glauben verpflichtet, etwaige Angriffe gegen eine mündliche Kündigung in angemessener Frist vorzubringen. Dem Arbeitnehmer ist eine Überlegungszeit einzuräumen. Der Gesetzgeber hat mit der Neufassung des § <a href="http://dejure.org/gesetze/KSchG/4.html" title="&sect; 4 KSchG: Anrufung des Arbeitsgerichtes">4</a> KSchG den Gedanken der zügigen Klärung des Streites über den Bestand des Arbeitsverhältnisses aufgenommen.</p>
<p>Einschließlich einer einzuräumenden Überlegungsfrist ist als angemessen ein Zeitraum bis sechs Wochen nach Zugang der Kündigungserklärung anzusehen.</p>
<p>4. Ein Umstandsmoment für die Hinnahme der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach mündlicher Kündigung kann das mehrfache Verlangen nach der Herausgabe der Arbeitspapiere sein.</p>
<p>&nbsp;</p></blockquote>
<h3>Gesetze sind ja ganz nett, sagen aber gar nichts</h3>
<p>Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss schriftlich erfolgen, § <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/623.html" title="&sect; 623 BGB: Schriftform der K&uuml;ndigung">623</a> BGB. Das ist eine gesetzliche Schriftform, ein Verstoß führt zur Nichtigkeit, § <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/125.html" title="&sect; 125 BGB: Nichtigkeit wegen Formmangels">125</a> BGB. &#8220;Nichtig&#8221; bedeutet, dass der mit dem Rechtsgeschäft bezweckte Erfolg nicht eintreten kann. Ausnahmen sind vereinzelt gesetzlich geregelt. Ansonsten ist der einzige Weg die Neuvornahme, § <a href="http://dejure.org/gesetze/BGB/141.html" title="&sect; 141 BGB: Best&auml;tigung des nichtigen Rechtsgesch&auml;fts">141</a> BGB. Dazu muß das Rechtsgeschäft, hier die Kündigung, nochmals vorgenommen werden, und zwar diesmal unter Wahrung der gesetzlichen Form. Dann gilt das Rechtsgeschäft zwar nicht rückwirkend, aber immerhin ab dem Zeitpunkt der Neuvornahme. Nichts davon war hier passiert. Die Kündigung war offensichtlich unwirksam.</p>
<p>So weit, so klar. Aber was macht das LAG? Interessiert uns nicht, sagt es, was da in den Gesetzen steht. Wir kommen einfach mit der juristischen Wunder- und Allzweckwaffe &#8220;Verwirkung&#8221;, und damit, mein lieber Arbeitnehmer, bist Du draussen. Selbst schuld, wenn Du meinst, Dir einen anderen Job suchen zu müssen und dafür Deine Papiere brauchst. Na gut, wir geben zu, das Argument ist vielleicht etwas schwach. Deshalb konstruieren wir noch schnell eine ganz allgemeine sechs-Wochenfrist, und die hast Du auf alle Fälle um Monate verpasst. Wenn der Gesetzgeber meint, die dreiwöchige Frist zur Kündigungsschutzklage auf schriftliche Kündigungen beschränken zu müssen, dann schließen wir daraus nicht etwa: Für Kündigungsschutzklagen bei mündlicher Kündigung gilt das also geradezu ausdrücklich nicht, sondern wir sagen einfach: Da kann man mal sehen, Kündigungsschutzklagen sollen also schnell erhoben werden. Paßt doch. Wenn nicht, wird es halt passend gemacht.</p>
<h3>Etwas komplizierter ist es schon</h3>
<p>Die Entscheidung ist, nun ja, schwierig. Nimmt man die Nichtigkeit einer mündlichen Kündigung ernst, könnte der Arbeitnehmer bis zur Grenze der Verjährung &#8211; drei Kalenderjahre &#8211; Weiterbeschäftigungs- und Lohnansprüche geltend machen. Vielleicht sogar länger, wenn man sagt, diese Ansprüche entstünden laufend neu. Allerdings müsste sich der Arbeitnehmer anderweitigen Verdienst und sogar bloße anderweitige Verdienstmöglichkeiten anrechnen lassen (§ <a href="http://dejure.org/gesetze/KSchG/11.html" title="&sect; 11 KSchG: Anrechnung auf entgangenen Zwischenverdienst">11</a> KSchG). Aber  gut, das ist eine Frage des Einzelfalls. Das kann für den Arbeitgeber schon hart und im Kleinbetrieb existenzgefährdend sein. Andereseits ist so etwas ganz normal:</p>
<blockquote><p>Der Mieter muß nach einer unwirksamen Kündigung weiter die Miete bezahlen, egal, ob er inzwischen ganz woanders wohnt. Und wer ist nicht schon einmal daran gescheitert, dass der Lieferant bei einem Abo den Zugang einer Kündigung einfach bestritten hat? Auch hier gibt es dann oft genug eine lange Zahlungspflicht, der keine oder zumindest keine subjektiv werthaltige Gegenleistung entgegensteht. Und das sogar ohne irgendeine Anrechnung.</p></blockquote>
<p>Richtig ist sicher, dass auch ein Weiterbeschäftigungs- und Lohnanspruch verwirkt werden kann. Aber ging das hier beim LAG Berlin-Brandenburg nicht etwas sehr flott und einfach? Verwirkt man wirklich schon, wenn man sich vernünftig verhält und sich vorsichtshalber nach einer neuen Arbeit umsieht? Und woher nehmen die den Mut und die demokratische Legitimation, einfach eine Sechs-Wochenfrist zu verkünden? Und was soll das eigentlich für eine Treuepflicht sein, die einem Arbeitnehmer auferlegt, dem Arbeitgeber Gewissheit über eine offensichtlich nichtige Kündigung zu verschaffen? So einfach geht das alles sicher nicht. Und der Arbeitgeber hätte eine formwirksame Kündigung nachschieben können. Soll da wirklich alles auf den Arbeitnehmer abgeschoben werden? Und verwirkt soll kann gleich das Klagerecht sein. Wenn überhaupt, hätte man das auch eine Nummer tiefer aufhängen können, bei den Lohnansprüchen, etwa. Da kann man lange drüber nachdenken &#8230;</p>
<h3>Ob richtig oder falsch: Hauptsache schnell und schriftlich</h3>
<p>Praktisch gesehen kann man aber dem Arbeitnehmer nur raten: Schriftlich oder nicht, gegen eine Kündigung muß man schnell etwas machen, sonst kann es schwierig werden. Und dem Arbeitgeber: Wenn Kündigung, dann schriftlich, und der Zugang sollte auch beweisbar sein.</p>
<div id="crp_related"><h3>Ähnliche Beiträge:</h3><ul><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/kundigung-eines-arbeitnehmers-wegen-hiv-infektion-kann-wirksam-sein/" rel="bookmark" class="crp_title">Kündigung eines Arbeitnehmers wegen HIV-Infektion kann wirksam sein</a></li><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/kundigung-erhalten-aktiv-werden/" rel="bookmark" class="crp_title">Kündigung erhalten? Aktiv werden!</a></li><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/kundigen-aber-richtig/" rel="bookmark" class="crp_title">Kündigen, aber richtig</a></li><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/frage-nach-der-schwerbehinderung-in-bestehenden-arbeitsverhaltnissen-zulassig/" rel="bookmark" class="crp_title">Frage nach der Schwerbehinderung in bestehenden Arbeitsverhältnissen zulässig</a></li><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/gewissenskonflikt-glaube-vs-direktionsrecht/" rel="bookmark" class="crp_title">Gewissenskonflikt: Glaube vs. Direktionsrecht</a></li></ul></div> <p><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/?flattrss_redirect&amp;id=4834&amp;md5=ff0a53ec70da6da77cd49f80820bf754" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://www.breuning-winkler.de/buw/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.breuning-winkler.de/buw/wie-schnell-eine-kundigung-wirksam-wird/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Kein Fahrverbot auf dem &quot;Altengammer Hauptdeich stadteinwärts&quot;</title>
		<link>http://www.breuning-winkler.de/buw/kein-fahrverbot-auf-dem-altengammer-hauptdeich-stadteinwarts/</link>
		<comments>http://www.breuning-winkler.de/buw/kein-fahrverbot-auf-dem-altengammer-hauptdeich-stadteinwarts/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 11 May 2012 10:33:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Hans U. Geisler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Ordnungswidrigkeiten]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Altengammer Hauptdeich]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeldbescheid]]></category>
		<category><![CDATA[Einspruch]]></category>
		<category><![CDATA[Einstellung]]></category>
		<category><![CDATA[Fahrverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Tatangabe]]></category>
		<category><![CDATA[Verfolgungsanspruch]]></category>
		<category><![CDATA[§ 66 OWiG]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.breuning-winkler.de/?p=4805</guid>
		<description><![CDATA[<p>Eigentlich ist das ein Routinefall: 34 Km/h zu viel innerorts bei erlaubten 60 km/h, macht € 160,00 zzgl. Verwaltungsgebühr, 3 Punkte und einen Monat Fahrverbot. Das ganze auf dem Altengammer Hauptdeich direkt längs der Elbe auf der einen und dem lang hingezogenen Altengamme auf der anderen Seite. Die Punkte sind bei einem Kontostand von &#8220;0&#8243; [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Eigentlich ist das ein Routinefall: 34 Km/h zu viel innerorts bei erlaubten 60 km/h, macht € 160,00 zzgl. Verwaltungsgebühr, 3 Punkte und einen Monat Fahrverbot. Das ganze auf dem Altengammer Hauptdeich direkt längs der Elbe auf der einen und dem lang hingezogenen Altengamme auf der anderen Seite. Die Punkte sind bei einem <span id="more-4805"></span>Kontostand von &#8220;0&#8243; egal, aber der eine Monat ist bitter. Die Mandantin versorgt ihre Eltern, schon die Arzttermine sind ohne Auto schwierig. Mitbekommen hat die Mandantin die Messung nicht. Sie fuhr einfach anderen Autos hinterher und dachte an die schwierige familiäre Situation. Die Geschwindigkeit war nicht bewußt, die Straße wirkt auch nicht gerade innerörtlich. Ob das ein Regelfall der &#8220;groben oder beharrlichen Verletzung von Verkehrsvorschriften&#8221; nach § <a href="http://dejure.org/gesetze/StVG/25.html" title="&sect; 25 StVG: Fahrverbot">25</a> StVG mit Fahrverbot ist? Muß man sich etwas näher ansehen. Also erst einmal Einspruch einlegen und die Akte kommen lassen.</p>
<h3>Merkwürdigkeiten hier und da</h3>
<p>Die Akte zeigt: Gemessen wurde mit dem Provida-System, also Hinterherfahren mit Videoaufzeichnung. Der Eichschein ist gültig, die technische Dokumentation allerdings etwas dürftig. Vielleicht kommt man ja über den Toleranzabzug weiter, dann wäre schon einmal der Monat weg. Aber da gibt es andere Merkwürdigkeiten: Es fehlt jede Angabe für den konkreten Anlaß der Messung und ihre näheren Umstände. Sind die da etwa mit laufender Kamera spzierengefahren? Die Messstrecke war nur 370 Meter lang, das erscheint für das Tempo doch etwas wenig. Es ist auch nicht erkennbar,  wo genau gemessen wurde, doch nicht etwa direkt vor oder hinter einer Geschwindigkeitsbegrenzung? Überhaupt: Da steht als Tatort &#8220;Altengammer Hauptdeich stadteinwärts.&#8221; Die nächste Stadt ist eigentlich Geesthacht. Winsen auf der anderen Elbseite ist wohl eher nicht gemeint. Oder soll das  Hamburg-Innenstadt sein? Vermutlich, aber so ganz sicher sein kann man nicht, in welche Richtung die Mandantin da gefahren sein soll.</p>
<h3>Der Altengammer Hauptdeich ist lang</h3>
<p>Was heißt überhaupt &#8220;Altengammer Hauptdeich&#8221;? Google Maps bestätigt auf den ersten Blick: Der Straßenzug ist immerhin diverse Kilometer lang. Da ist die Ortsangabe wohl doch etwas sehr allgemein gehalten. Schließlich steht in § <a href="http://dejure.org/gesetze/OWiG/66.html" title="&sect; 66 OWiG: Inhalt des Bu&szlig;geldbescheides">66</a> OWiG nicht ohne Grund, dass ein Bußgeldbescheid auch den &#8220;Ort&#8221; der Tat angeben muß. Der Beschuldigte muß schließlich wissen, wo er etwas falsch gemacht haben soll. Bei längeren Straßenabschnitten kann es schließlich ganz unterschiedliche Streckenverhältnisse geben. Vor allem bestimmen die Angaben über die Tat den Vorwurf, damit den Gegenstand des Einspruchsverfahrens und die Rechtskraft der Entscheidung. Das erscheint hier doch alles als etwas sehr unpräzise. Die Folge ist schlicht die Unwirksamkeit des Bußgeldbescheids.</p>
<h3>Einstellung auf Staatskosten</h3>
<p>Und tatsächlich: Zur Frage, ob die Mandantin &#8220;grob oder beharrlich&#8221; zu schnell gefahren  und ob die Messung überhaupt oder nur mit Abzügen verwertbar ist, kommt es in der Einspruchsverhandlung nicht mehr. Die Bedenken zur allzu unpräzisen Angabe des Tatorts und einiges mehr werden geschildert und erörtert. Das Gericht äußert mehrfach ein deutliches &#8220;Hm&#8221;. Schließlich beschließt es: Das Verfahren wird auf Kosten der Staatskasse eingestellt. Ob die Staatsanwaltschaft Rechtsbeschwerde einlegt, bleibt allerdings abzuwarten.</p>
<h3>Alltagsfälle gibt es nicht</h3>
<p>Der Fall zeigt, dass man auch in scheinbar alltäglichen Verkehrssachen (Wie auch sonst, natürlich) immer wieder genau hinsehen muß. Verkehrsregeln haben ihren Grund und ebenso die Verfolgung von Verstößen. Aber das muß in justizförmiger Weise geschehen. Wenn da etwas Wesentliches schiefgeht, wenn nicht einmal die verfolgte Tat genauer bestimmbar ist, muß der staatliche Verfolgungsanspruch zurücktreten. Die Mandantin natürlich hat&#8217;s  gefreut.</p>
<div id="crp_related"><h3>Ähnliche Beiträge:</h3><ul><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/langes-rot-wird-kurzer/" rel="bookmark" class="crp_title">Langes Rot wird kürzer</a></li><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/die-asiatischen-kochmesser/" rel="bookmark" class="crp_title">Die asiatischen Kochmesser</a></li><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/der-parktrick-mit-dem-zettel/" rel="bookmark" class="crp_title">Der Parktrick mit dem Zettel</a></li><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/die-rundum-sorglos-homepage/" rel="bookmark" class="crp_title">Die rundum-sorglos Homepage</a></li><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/vorfahrt-auch-bei-roter-ampel/" rel="bookmark" class="crp_title">Vorfahrt auch bei roter Ampel</a></li></ul></div> <p><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/?flattrss_redirect&amp;id=4805&amp;md5=3ec25f7ea4ac597126fa135dfd181757" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://www.breuning-winkler.de/buw/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.breuning-winkler.de/buw/kein-fahrverbot-auf-dem-altengammer-hauptdeich-stadteinwarts/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Der Parktrick mit dem Zettel</title>
		<link>http://www.breuning-winkler.de/buw/der-parktrick-mit-dem-zettel/</link>
		<comments>http://www.breuning-winkler.de/buw/der-parktrick-mit-dem-zettel/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 09 May 2012 07:36:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Hans U. Geisler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Ordnungswidrigkeiten]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Abschleppen]]></category>
		<category><![CDATA[Bußgeld]]></category>
		<category><![CDATA[Halteverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Handynummer]]></category>
		<category><![CDATA[OVG Hamburg]]></category>
		<category><![CDATA[Parkverbot]]></category>
		<category><![CDATA[Verhältnismäßigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Zettel]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.breuning-winkler.de/?p=4783</guid>
		<description><![CDATA[<p>Wohl jeder Autofahrer kennt das: Man hat es eilig, will etwas erledigen und da gibt es natürlich weit und breit keinen Parkplatz. Also stellt man sein Auto mal eben kurz da ab, wo noch ein paar Meter frei sind und es niemanden allzusehr behindert. Trotzdem hat man ein etwas mulmiges Gefühl. Und bei der Rückkehr [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wohl jeder Autofahrer kennt das: Man hat es eilig, will etwas erledigen und da gibt es natürlich weit und breit keinen Parkplatz. Also stellt man sein Auto mal eben kurz da ab, wo noch ein paar Meter frei sind und es niemanden allzusehr behindert. Trotzdem hat man ein <span id="more-4783"></span>etwas mulmiges Gefühl. Und bei der Rückkehr ist man erleichtert, wenn das Auto noch da ist, denn immerhin steht es im Halteverbot. Manchmal ist es aber auch tatsächlich nicht mehr da &#8211; das ist ärgerlich und wird teuer.</p>
<h3>Ein Zettel hilft &#8211; oder auch nicht</h3>
<p>Aber da gibt es ja den Trick mit dem Zettel: Man brauche nur, so heißt es, einen Zettel mit seiner Handynummer auf das Armaturenbrett zu legen und schon dürfe die Polizei nicht mehr abschleppen. Sie müsse dann anrufen, und dann könne man das Auto ja selbst wegfahren. Ist es wirklich so einfach? Die Idee ist gar nicht so schlecht, aber etwas komplizierter ist es schon. Und eine Garantie für den Erfolg gibt es natürlich auch nicht.</p>
<h3>Die Ersatzvorname und die Verhältnismäßigkeit</h3>
<p>Um das zu verstehen, muß man wissen, warum und wann die Polizei überhaupt abschleppen darf. Rechtlich handelt es sich um eine sogenannte &#8220;Ersatzvornahme&#8221; &#8211; die Polizei tut ersatzweise etwas, was der Autofahrer selbst tun müßte, nämlich den Wagen aus dem Halteverbot zu entfernen. Dazu ist nicht einmal eine konkrete Behinderung oder gar Gefährdung durch das falsch abgestellte Auto erforderlich, es genügt ein einfacher Rechtsverstoß. Trotzdem gibt es eine Grenze: Das Abschleppen ist nur zulässig, wenn es keine einfachere und schnellere Möglichkeit gibt, um den Rechtsverstoß zu beseitigen. Das Abschleppen muß also in Relation zum Rechtsverstoß &#8220;verhältnismäßig&#8221; sein. Und hier setzt der Zetteltrick ein: Wenn es einfacher und schneller ist, den Fahrer selbst den Wagen beseitigen zu lassen, darf nicht abgeschleppt werden. Dazu ein einfaches Beispiel:</p>
<blockquote><p>Der Fahrer steht neben dem Wagen, plaudert mit einem Bekannten und gibt sich der Polizei als Fahrer zu erkennen. Dann wäre es grob unverhältnismäßig, wenn gleichwohl sofort ein Abschlepper herbeigerufen würde.</p></blockquote>
<p>Aber auch da gibt es eine Grenze: Die Polizei muß sich nicht auf Unsicherheiten, bloße Möglichkeiten und Zeitverzug bei der Beseitigung einlassen. Fängt unser Fahrer also an zu diskutieren und erklärt, ja ja, gleich fahre er weg, es dauere nur noch ein paar Minuten, dann kann die Polizei jedenfalls binnen kurzem einen Abschlepper bestellen, selbst wenn es einige Zeit dauern mag, bis er eintrifft. Nach dem Verhalten des Fahrers ist eine sichere und rasche Beseitigung des Wagens durch ihn selbst nicht gewährleistet.</p>
<h3>Drehbuch des OVG Hamburg</h3>
<p>Worauf es deshalb praktisch ankommt, ist ganz gut einer Entscheidung des OVG Hamburg (<a title="OVG Hamburg" href="http://www.ejura-examensexpress.de/online-kurs/entsch_show_neu.php?Alp=1&amp;dok_id=6076">Urteil v. 14.1.2002, Az.: 3 Bf 429/00</a>) zu entnehmen: Die Polizei muss wissen, dass der Fahrer ganz in der Nähe ist, dass er mit Leichtigkeit erreichbar ist und dass er in der Lage und willens ist, das Fahrzeug umgehend zu entfernen. Dazu langt, wie das Urteil feststellt, eine bloße Handynummer mit irgendeinem Hinweis keineswegs, denn das sagt allenfalls, dass der Fahrer irgendwo erreichbar ist. Idealerweise würde also auf dem Zettel etwa stehen: &#8220;Kaufe in der Bäckerei 10 Meter weiter ein, fahre sofort weg, bin erreichbar unter &#8230;&#8230;.&#8221; Dann müßte die Polizei anrufen oder einfach in der Bäckerei vorbeischauen und zum Wegfahren auffordern.</p>
<h3>Praktisch eher selten praktisch</h3>
<p>Das zeigt aber auch, dass dieser Zetteltrick eher selten wirklich erfolgreich anwendbar sein wird. Die Polizei bestellt ohnehin nicht gleich einen Abschlepper, sondern wartet damit durchaus einige Minuten, es sei denn, das abgestellte Auto verursacht eine schwerwiegende Behinderung. Wer nur kurz etwas besorgt, würde in dieser Zeit bereits zurückgekehrt sein. Wer größere Besorgungen macht, wird in der Regel nicht innerhalb einiger Minuten zurückzukommen und das Auto wegzufahren können. Mehr als fünf Minuten braucht die Polizei auch hier nicht zu warten. Es bleiben also die Fälle, in denen sich der Fahrer tatsächlich ganz in der Nähe aufhält und wirklich jederzeit umgehend zurückkehren kann. Immerhin wird sich die Polizei aber bei einer geeigneten Nachricht mit dem Fahrer in Verbindung setzen müssen. Dann kann man vielleicht doch etwas verhandeln oder erreichen. Einlassen muß sich die Polizei darauf aber nicht. Und einen Bußgeldbescheid für das Falschparken gibt es natürlich auf alle Fälle, möglicherweise sogar mit einem erhöhten Tarif. Wer so einen Zettel hinterläßt, macht klar, dass er ganz bewußt und geradezu planmäßig gegen das Halteverbot verstößt. Das kann zu einer Erhöhung des Bußgeldes und im Extremfall bei sehr zahlreichen Wiederholungen sogar zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.</p>
<div id="crp_related"><h3>Ähnliche Beiträge:</h3><ul><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/besser-gar-nichts-sagen-beim-verkehrsunfall/" rel="bookmark" class="crp_title">Besser gar nichts sagen beim Verkehrsunfall</a></li><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/auf-der-reeperbahn-nachts-um-halb-eins/" rel="bookmark" class="crp_title">Auf der Reeperbahn nachts um halb eins</a></li><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/verwertung-der-blutentnahme-ohne-richterliche-anordnung/" rel="bookmark" class="crp_title">Verwertung der Blutentnahme ohne richterliche Anordnung</a></li><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/haste-maln-euro/" rel="bookmark" class="crp_title">Haste mal&#039;n Euro?</a></li><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/kein-fahrverbot-auf-dem-altengammer-hauptdeich-stadteinwarts/" rel="bookmark" class="crp_title">Kein Fahrverbot auf dem &quot;Altengammer Hauptdeich stadteinwärts&quot;</a></li></ul></div> <p><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/?flattrss_redirect&amp;id=4783&amp;md5=3a4777e903c08b8bf1a9ed3947ece4bb" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://www.breuning-winkler.de/buw/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.breuning-winkler.de/buw/der-parktrick-mit-dem-zettel/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>2</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Urlaubsabgeltung auch für Beamte</title>
		<link>http://www.breuning-winkler.de/buw/urlaubsabgeltung-auch-fur-beamte/</link>
		<comments>http://www.breuning-winkler.de/buw/urlaubsabgeltung-auch-fur-beamte/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 07 May 2012 07:13:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Hans U. Geisler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Beamte]]></category>
		<category><![CDATA[Diskriminierung]]></category>
		<category><![CDATA[Einstellungsalter]]></category>
		<category><![CDATA[EuGH]]></category>
		<category><![CDATA[Europarecht]]></category>
		<category><![CDATA[Urlaubsabgeltung]]></category>
		<category><![CDATA[Verfallfrist]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.breuning-winkler.de/?p=4761</guid>
		<description><![CDATA[<p>In einem <a title="Ausschlussfristen bei der Urlaubsabgeltung" href="http://www.breuning-winkler.de/ausschlussfristen-bei-der-urlaubsabgeltung">vorherigen Beitrag</a> ging es um die Grundsätze der Urlaubsabgeltung.  Dort war stets von &#8220;Arbeitnehmern&#8221; die Rede. Ist eigentlich auch ein Beamter ein Arbeitnehmer in diesem Sinne? Diese Frage wurde bislang in Deutschland eher verneint. Beamte haben hier seit jeher einen gewissen besonderen Status, und Traditionen gibt man ungerne [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In einem <a title="Ausschlussfristen bei der Urlaubsabgeltung" href="http://www.breuning-winkler.de/ausschlussfristen-bei-der-urlaubsabgeltung">vorherigen Beitrag</a> ging es um die Grundsätze der Urlaubsabgeltung.  Dort war stets von &#8220;Arbeitnehmern&#8221; die Rede. Ist eigentlich auch ein Beamter ein Arbeitnehmer in diesem Sinne? Diese Frage wurde bislang in Deutschland eher verneint. Beamte haben hier seit jeher einen gewissen besonderen<span id="more-4761"></span> Status, und Traditionen gibt man ungerne auf. Und auch wenn das Arbeitsrecht inzwischen ganz wesentlich Europarecht ist, wäre es ja noch schöner, wenn die in Brüssel darüber entscheiden würden, welche Rechte und Pflichten ein deutscher Beamter hat oder nicht hat.</p>
<h3>Auch Deutsche Beamte sind europäische Arbeitnehmer</h3>
<p>Die Umwälzungen des Arbeitsrechts der letzten Jahre beruhen letztlich auf EU-Richtlinien wie der <a title="EU-Arbeitszeitrichtlinie" href="http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32003L0088:DE:NOT">Arbeitszeitrichtlinie</a> und dazu ergangenen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs. Den nun allerdings interessieren deutsche Traditionen und Befindlichkeiten reichlich wenig, was schon öfters zu aus deutscher Sicht überraschenden Entscheidungen geführt hat. So auch diesmal: Der EuGH<a title="Urteil EuGH" href="http://lexetius.com/2012,1451"> (Urteil vom 3. 5. 2012 &#8211; C-337/10)</a> hat jetzt klargestellt, dass die Arbeitszeitrichtlinie auch für Beamte gilt. Damit haben auch Beamte Anspruch auf finanzielle Abgeltung von Urlaub, den sie etwa krankheitsbedingt nicht nehmen konnten. Genau wie bei anderen Arbeitnehmern gilt das allerdings nur, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist. Das betrifft sicher Fälle, in denen vor der Pensionierung wegen einer langwierigen Erkrankung Dienstunfähigkeit bestand. Bei Versetzungen wird es vermutlich darauf ankommen, ob zugleich ein Wechsel des Dienstherren stattfindet, aber das bleibt abzuwarten. Auch ist zu beachten, dass eine Urlaubsübertragung in Frage kommen kann.</p>
<h3>Kurze Verfallfristen sind unwirksam &#8230;</h3>
<p>Daneben hat der EuGH zugleich festgestellt, dass die nach den Beamten-Urlaubsverordnungen geltenden Verfallfristen für nicht im laufenden Jahr genommenen Urlaub regelmäßig zu kurz sind. Sie müssen &#8220;deutlich länger&#8221; als der Bemessungszeitraum des Urlaubs sein, beim wie üblich auf das Jahr bezogenen Urlaub also deutlich länger als ein Jahr. Im Streifall waren das dagegen nur neun Monate. Diese neun Monate stehen auch in <a title="HH-UrlaubsVO" href="http://www.landesrecht.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&amp;doc.id=jlr-UrlVHA1999rahmen&amp;doc.part=X&amp;doc.origin=bs&amp;st=lr">§ 13 Abs. 2</a> der Hamburgischen Beamten-Urlaubs-Verordnung, allerdings mit der Einschränkung, dass die Frist nicht für krankheitsbedingt nicht genommenen Urlaub gilt.</p>
<h3>&#8230; und einiges mehr auch</h3>
<p>Sicher unwirksam ist aber die lebensalterabhängige Dauer des Urlaubs nach den §§ 4 und 6 der Hamburger Verordnung. Zum Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 20.03.2012, Az: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=9 AZR 529/10" title="BAG, 20.03.2012 - 9 AZR 529/10">9 AZR 529/10</a>) bereits festgestellt, dass die dortige Regelung wegen Altersdiskriminierung zu Lasten Jüngerer unwirksam ist. Für Beamte kann jetzt nichts anderes gelten. Und gleich noch ein Drittes: Auch die Altersgrenzen für die Verbeamtung (Früher häufig je nach Laufbahn 35 Jahre, in Hamburg inzwischen z.B. für den Schuldienst 45 Jahre) dürften wegen Altersdiskriminierung unwirksam sein, verstoßen sie doch gegen die Antidiskriminierungsrichtlinie und <a title="§ 2 AGG" href="http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__2.html">§ 2 Abs. 1 AGG</a>. Dass diese Bestimmungen auch für Beamte gelten, dürfte jetzt nicht mehr zu bestreiten sein. Für europäische Beamte hatte die europäische Kommission deshalb die frühere Einstellungsgrenze von 45 Jahren bereits 2002 aufgehoben. Deutsche Gerichte haben solche Altersgrenzen bislang stets für wirksam erachtet.</p>
<div id="crp_related"><h3>Ähnliche Beiträge:</h3><ul><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/ausschlussfristen-bei-der-urlaubsabgeltung/" rel="bookmark" class="crp_title">Ausschlussfristen bei der Urlaubsabgeltung</a></li><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/mehr-geld-fur-mehrarbeit/" rel="bookmark" class="crp_title">Mehr Geld für Mehrarbeit</a></li><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/zeitarbeitsfirmen-unter-druck/" rel="bookmark" class="crp_title">Zeitarbeitsfirmen unter Druck</a></li><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/deutsche-gerichte-und-auslandische-fluggesellschaften/" rel="bookmark" class="crp_title">Deutsche Gerichte und ausländische Fluggesellschaften</a></li><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/urlaub-fur-teilzeit-und-minijobber/" rel="bookmark" class="crp_title">Urlaub für Teilzeit- und Minijobber</a></li></ul></div> <p><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/?flattrss_redirect&amp;id=4761&amp;md5=58817778a5f5a56a03f6f6cf14705b42" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://www.breuning-winkler.de/buw/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.breuning-winkler.de/buw/urlaubsabgeltung-auch-fur-beamte/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Ausschlussfristen bei der Urlaubsabgeltung</title>
		<link>http://www.breuning-winkler.de/buw/ausschlussfristen-bei-der-urlaubsabgeltung/</link>
		<comments>http://www.breuning-winkler.de/buw/ausschlussfristen-bei-der-urlaubsabgeltung/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 03 May 2012 10:17:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Hans U. Geisler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsverhältnis]]></category>
		<category><![CDATA[Ausschlussfrist]]></category>
		<category><![CDATA[BAG]]></category>
		<category><![CDATA[EuGH]]></category>
		<category><![CDATA[Tarifvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Urlaub]]></category>
		<category><![CDATA[Urlaubsabgeltung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.breuning-winkler.de/?p=4736</guid>
		<description><![CDATA[<p>Viele Arbeitnehmer schleppen ständig Resturlaub vom letzten Jahr oder gar aus den letzten Jahren mit sich herum. Eigentlich muss der Jahresurlaub nach <a title="§ 7 BUrlG" href="http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html">§ 7 Abs. 3  Bundesurlaubsgesetz </a>auch im laufenden Jahr genommen werden. Selbst die weitverbreitete Praxis, ganz regelmäßig den Urlaub des letzten Jahres erst in den ersten drei Monaten des [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Viele Arbeitnehmer schleppen ständig Resturlaub vom letzten Jahr oder gar aus den letzten Jahren mit sich herum. Eigentlich muss der Jahresurlaub nach <a title="§ 7 BUrlG" href="http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html">§ 7 Abs. 3  Bundesurlaubsgesetz </a>auch im laufenden Jahr genommen werden. Selbst die weitverbreitete Praxis, ganz regelmäßig den Urlaub des letzten Jahres<span id="more-4736"></span> erst in den ersten drei Monaten des Folgejahres aufzubrauchen, ist eigentlich nicht in Ordnung und nur aus besonderen betrieblichen oder persönlichen Gründen statthaft. Dabei sollte nicht vergessen werden, dass diese engen gesetzlichen Regelungen dem Schutz des Arbeitnehmers dienen: Das Bundesurlaubsgesetz will, dass jeder Arbeitnehmer mindestens vier volle Wochen im Jahr arbeitsfrei hat. Wenn man sich die Meldungen über zunehmende psychische Erkrankungen und burn-out-Syndrome durch übermäßige Arbeitsbelastung ansieht, ist das sicherlicher auch mehr den je gerechtfertigt. Wird der Urlaub nicht rechtzeitig genommen (obwohl das möglich wäre), verfällt er ersatzlos. Die Vorstellung, man könne Resturlaube der letzten Jahre vielleicht ja doch noch einmal irgendwann verbrauchen, ist also falsch.</p>
<h3>Abgeltung nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses</h3>
<p>Trotzdem mag man mit einer anderen betrieblichen Praxis leben können. Schwierigkeiten gibt es aber regelmäßig dann, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Das ist nach § <a href="http://dejure.org/gesetze/BUrlG/7.html" title="&sect; 7 BUrlG: Zeitpunkt, &Uuml;bertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs">7</a> Abs. 4 BUrlG die Stunde der Urlaubsabgeltung, der Auszahlung nicht verbrauchter Urlaubstage. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer den Urlaub bis Beendigung des Arbeitsverhältnissses aus betrieblichen Gründen (Der Urlaubsantrag wird abgelehnt) oder etwa wegen einer Erkrankung (Wer arbeitsunfähig ist, kann keinen Urlaub haben) tatsächlich nicht nehmen konnte. Hier gab es übrigens eine Änderung in der Rechtsprechung: Früher wurde der Abgeltungsanspruch bei Krankheit weitgehend verwehrt. Erst im Jahre 2009 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH v. 20.01.2009, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=C-350/06" title="C-350/06 (2 zugeordnete Entscheidungen)">C-350/06</a> und <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=C-520/06" title="C-520/06 (3 zugeordnete Entscheidungen)">C-520/06</a>) klargestellt, dass auch bei krankheitsbedingter Unmöglichkeit des Urlaubs stets ein Abgeltungsanspruch besteht, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist. Das gilt sogar dann, wenn es um den Urlaubsanspruch mehrerer Jahre geht. Endet ein Arbeitsverhältnis also nach langjähriger krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit, kann der Arbeitnehmer demnach für den gesamten während der Krankheit angefallenen Urlaub Abgeltung verlangen. Ob es da nicht vielleicht doch eine Grenze gibt, ist noch nicht entschieden.</p>
<h3>Kurze Fristen sind möglich</h3>
<p>So gut sich das für einen Arbeitnehmer auch anhört, so schnell kann es mit solchen Abgeltungsansprüchen auch vorbei sein: Viele Arbeits- und Tarifverträge sehen kurze Fristen für das Geltendmachen von &#8220;Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis&#8221; vor. Nach früherer Rechtsprechung galten solche Fristen zumindest nicht, soweit es um den gesetzlichen Mindesturlaub und seine Abgeltung ging. Auch das ist jetzt nach einer <a title="BAG Pressemitteilung" href="http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&amp;Art=pm&amp;Datum=2011&amp;nr=15351&amp;pos=1&amp;anz=64">Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts</a> anders. Damit kann die Urlaubsabgeltung genau wie ein Gehaltsanspruch nicht mehr durchgesetzt werden, wenn die vorgesehene Frist abgelaufen ist. Diese Frist kann durchaus recht kurz sein. In vielen Tarifverträgen gilt eine Zweimonatsfrist für des Anmelden des Anspruchs und eine weitere entsprechende Frist für die gerichtliche Geltendmachung, wenn nicht gezahlt wird. Ebenso vorgesehen sind einstufige Fristen von nur wenigen Monaten. Diese Fristen werden in Tarifverträgen bislang auch für die Urlaubsabgeltung als  wirksam angesehen, auch wenn das noch nicht endgültig geklärt ist. Beruht eine Ausschlussfrist allerdings lediglich auf dem Arbeitsvertrag, muß sie nach der <a title="BAG" href="http://lexetius.com/2005,3208">Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts</a> mindestens drei Monate betragen. Kürzere Fristen sind unwirksam.</p>
<h3>Mindestens genau Prüfung muss sein</h3>
<p>Zwei oder drei Monate hören sich nicht so schlimm an. Aber: Erfahrungsgemäß fällt es vielen Arbeitnehmern nach dem Verlust eine Arbeitsplatzes oder einem Arbeitsplatzwechsel schwer, die &#8220;Aufräumarbeiten&#8221; beim alten Arbeitsverhältnis in Angriff zu nehmen. Bei einer Erkrankung gilt das um so mehr. Und wer das Problem nicht kennt, wird häufig meinen, er habe ja noch genügend Zeit. Das kann schwerwiegende finanzielle Nachteile mit sich bringen. Mindestens erforderlich ist also eine umgehende Prüfung des Arbeits- oder Tarifvertrags auf die Geltung von Ausschlusfristen.</p>
<div id="crp_related"><h3>Ähnliche Beiträge:</h3><ul><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/urlaubsabgeltung-auch-fur-beamte/" rel="bookmark" class="crp_title">Urlaubsabgeltung auch für Beamte</a></li><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/im-urlaub-gestort/" rel="bookmark" class="crp_title">Im Urlaub gestört</a></li><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/urlaubsanspruche-gehen-spatestens-15-monate-nach-ende-des-urlaubsjahres-unter/" rel="bookmark" class="crp_title">Urlaubsansprüche gehen spätestens 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres unter</a></li><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/befristung-von-urlaubsanspruchen-aus-fruheren-zeitraumen-nach-langerer-arbeitsunfahigkeit/" rel="bookmark" class="crp_title">Befristung von Urlaubsansprüchen aus früheren Zeiträumen nach längerer Arbeitsunfähigkeit</a></li><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/urlaub-fur-teilzeit-und-minijobber/" rel="bookmark" class="crp_title">Urlaub für Teilzeit- und Minijobber</a></li></ul></div> <p><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/?flattrss_redirect&amp;id=4736&amp;md5=e148b71d45abd58e432019bd8c6c3bae" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://www.breuning-winkler.de/buw/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.breuning-winkler.de/buw/ausschlussfristen-bei-der-urlaubsabgeltung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>2</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Die OWI-Anzeige und das Opportunitätsprinzip</title>
		<link>http://www.breuning-winkler.de/buw/die-owi-anzeige-und-das-opportunitatsprinzip/</link>
		<comments>http://www.breuning-winkler.de/buw/die-owi-anzeige-und-das-opportunitatsprinzip/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 02 May 2012 10:30:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Hans U. Geisler</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Ordnungswidrigkeiten]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Anzeige]]></category>
		<category><![CDATA[öffentliche Sicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Opportunitätsprinzip]]></category>
		<category><![CDATA[OWiG]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrs-OWi]]></category>
		<category><![CDATA[Verkehrsüberwachung]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.breuning-winkler.de/?p=4716</guid>
		<description><![CDATA[<p>Manche Zeitgenossen stört eigentlich alles. Wenn das mit einem ausgepräten Gerechtigkeitsempfinden verbunden ist, führt das schnell zu einer Anzeige, besonders oft wegen tatsächlicher oder angeblicher Verkehrsverstöße. Gelegentlich sollen Einzelne regelrecht Jagd auf Autofahrer machen und massenweise Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Parkverstöße anzeigen. Wenn so etwas in der Presse steht, hat das durchaus einen gewissen Unterhaltungswert. Aber es [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Manche Zeitgenossen stört eigentlich alles. Wenn das mit einem ausgepräten Gerechtigkeitsempfinden verbunden ist, führt das schnell zu einer Anzeige, besonders oft wegen tatsächlicher oder angeblicher Verkehrsverstöße. Gelegentlich sollen Einzelne regelrecht Jagd auf Autofahrer machen und massenweise Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Parkverstöße anzeigen. <span id="more-4716"></span>Wenn so etwas in der Presse steht, hat das durchaus einen gewissen Unterhaltungswert. Aber es gibt auch Fälle, in denen solche Anzeigen als nicht ganz unverständlich erscheinen:</p>
<blockquote><p>Die Verkehrsführung wird geändert. Eine zwar gut ausgebaute, bis jetzt aber sehr ruhige Nebenstraße wird zur Durchgangsstraße. Zur Beruhigung der Anwohner-Gemüter verspricht das Amt eine 30-Km/h Zone. Die Schilder werden auch aufgestellt, halten tut sich daran niemand. Beschwerden bleiben folgenlos. Eine Geschwindigkeitüberwachung findet &#8211; so der Eindruck der lärmgeplagten Anwohner &#8211; geradezu demonstrativ nicht statt.</p></blockquote>
<h3>Private Verkehrsüberwachung chancenlos</h3>
<p>Wer dann zur &#8220;privaten Verkehrsüberwachung&#8221; schreitet und mit einen Fotoapparat oder sogar einem Lasergeschwindigkeitsmesser (Gibt es im einschlägigen Versandhandel!) bewaffnet zur Tat schreitet und die Verkehrssünder anzeigt, wird in aller Regel nochmal enttäuscht werden: Passieren tut gar nichts.</p>
<p>Der Grund: Die Behörden können, müssen aber solchen Anzeigen nicht nachgehen.</p>
<blockquote><p>Geregelt ist das in § <a href="http://dejure.org/gesetze/OWiG/47.html" title="&sect; 47 OWiG: Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten">47</a> Abs. 1 OWiG: &#8220;Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde.&#8221; Die Behörde braucht also nur einzuschreiten wenn es ihr opportun erscheint, es gilt das &#8220;Opportunintätsprinzip.&#8221; Anders ist es bei Straftaten: Wenn eine Straftat mindestens plausibel angezeigt wird, muss die Staatsanwaltschaft ihr nachgehen. Bei Straftaten gilt das &#8220;Legalitätsprinzip&#8221;, das zum Einschreiten verpflichtet.</p></blockquote>
<p>Bei Ordnungswidrigkeiten führt das  &#8220;pflichtgemäße Ermessen&#8221; oft genug dazu, dass Anzeigen folgenlos bleiben. In unserem Tempo-30-Fall wird sich die Behörde im Zweifel darauf zurückziehen, dass private Messungen nicht gerichtsverwertbar sind, ein Vorgehen gegen die Autofahrer also tatsächlich nicht einmal möglich sei. Garniert wird das dann mit dem &#8211; rechtlich durchaus richtigen &#8211; Hinweis, dass auch kein Anspruch auf Einschreiten der Behörde bestehe.</p>
<p>Ähnlich in einem gar nicht so seltenen anderen Fall:</p>
<blockquote><p>Der liebe Nachbar parkt regelmäßig direkt gegenüber der Grundstücksausfahrt, was die Zufahrt zum Grundstück von der schmalen Straße aus sehr erschwert. Das Parkverbot kümmert ihn nicht. Der Versuch eine Gesprächs führt zu einem Streit und sonst gar nichts.</p></blockquote>
<p>Eine Anzeige wird auch hier wenig bringen. Im besten Fall wird die Behörde darauf verweisen, dass es um eine private Angelegenheit gehe. Zum nachbarlichen Frieden trägt das natürlich nicht bei.</p>
<h3>Grenze öffentliche Sicherheit</h3>
<p>Eine Grenze ist aber erreicht, wenn regelmäßig ungeahndeten Verstöße zu einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit führen, etwa wegen der Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder des Zuparkens einer Straße so sehr, dass Feuerwehr und Rettungsdienste nicht mehr durchkommen oder zumindest massiv behindert würden. Ebenso, wenn Lärmschutzvorschriften verletzt werden. Auch in solchen Fällen hat ein einzelner Bürger zwar keinen Anspruch auf ein Einschreiten der Behörden. Jedoch wird es einer Behörde schwerfallen, konkrete Hinweise auf eine Gefährdungslage auf Dauer zu ignorieren. Schließlich drohen dann schlechte Presse oder sogar Verfahren wegen Amtspflichtverletzung. Beschweren sich mehrere Betroffene, ist das zugleich auch ein Hinweis darauf, dass es da keineswegs um eine Bagatelle oder eine einzelne Überempfindlichkeit geht. Wie so oft kommt es also nicht nur darauf an, was man macht, sondern auch, wie man es macht.</p>
<div id="crp_related"><h3>Ähnliche Beiträge:</h3><ul><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/vorfahrt-auch-bei-roter-ampel/" rel="bookmark" class="crp_title">Vorfahrt auch bei roter Ampel</a></li><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/der-parktrick-mit-dem-zettel/" rel="bookmark" class="crp_title">Der Parktrick mit dem Zettel</a></li><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/langes-rot-wird-kurzer/" rel="bookmark" class="crp_title">Langes Rot wird kürzer</a></li><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/kein-fahrverbot-auf-dem-altengammer-hauptdeich-stadteinwarts/" rel="bookmark" class="crp_title">Kein Fahrverbot auf dem &quot;Altengammer Hauptdeich stadteinwärts&quot;</a></li><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/besser-gar-nichts-sagen-beim-verkehrsunfall/" rel="bookmark" class="crp_title">Besser gar nichts sagen beim Verkehrsunfall</a></li></ul></div> <p><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/?flattrss_redirect&amp;id=4716&amp;md5=ec0212f825a80ad9ea64a4319639755a" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://www.breuning-winkler.de/buw/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.breuning-winkler.de/buw/die-owi-anzeige-und-das-opportunitatsprinzip/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Erschöpft oder nicht erschöpft, das ist hier die Frage</title>
		<link>http://www.breuning-winkler.de/buw/oracle-vs-usedsoft/</link>
		<comments>http://www.breuning-winkler.de/buw/oracle-vs-usedsoft/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 30 Apr 2012 06:01:31 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Internetrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Download]]></category>
		<category><![CDATA[Erschöpfung]]></category>
		<category><![CDATA[EuGH]]></category>
		<category><![CDATA[Gebrauchte Software]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.breuning-winkler.de/?p=4704</guid>
		<description><![CDATA[<p>Wie inzwischen allgemein bekannt sein dürfte in meiner geschätzten Leserschaft, nehme ich gerade an den Lehrgängen der Deutschen Anwaltsakademie zur Erlangung des Titels Fachanwalt für IT-Recht teil. Um zu kontrollieren, ob wir auch wirklich gut aufpassen, müssen wir unser Wissen auch immer unter Beweis stellen und Klausuren schreiben. </p> <p>In der Klausur in der vergangenen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie inzwischen allgemein bekannt sein dürfte in meiner geschätzten Leserschaft, nehme ich gerade an den Lehrgängen der Deutschen Anwaltsakademie zur Erlangung des Titels Fachanwalt für IT-Recht teil. Um zu kontrollieren, ob wir auch wirklich gut aufpassen, müssen wir unser Wissen auch immer unter Beweis stellen und Klausuren schreiben. <span id="more-4704"></span></p>
<p>In der Klausur in der vergangenen Woche wurde uns unter anderem sinngemäß die Frage gestellt, was wir denn denken würden, wie der EuGH oben genannte Frage wohl in dem Rechtsstreit zwischen Oracle und Usedsoft entscheiden würde. Für all jene, denen der Sachverhalt nicht bekannt ist, hier noch mal eine kleine (vereinfachte) Zusammenfassung:</p>
<h4>Sachverhalt</h4>
<p>Bei Oracle handelt es sich um den wohl weltweit größten Anbieter für Datenbanksoftware. Usedsoft ist ein inzwischen insolventer Händler, der mit &#8220;gebrauchten&#8221; Softwarelizenzen handelte. Einer der Kunden Oracles hatte eine Volumenlizenz bei Oracle erworben und benötigte diese irgendwann nicht mehr in dem erworbenen Umfang. Aus diesem Gründe veräußerte dieser Kunde die überzähligen Lizenzen an Usedsoft und verwendete sie tatsächlich nicht mehr im Unternehmen. Usedsoft bot die Lizenzen anschließend zum Verkauf im Internet an. Hiergegen wehrte sich Oracle mit seiner Klage, sich auf § <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/69c.html" title="&sect; 69c UrhG: Zustimmungsbed&uuml;rftige Handlungen">69 c</a> UrhG berufend. Usedsoft auf der anderen Seite berief sich auf den Grundsatz der Erschöpfung des Urheberrechts.</p>
<p>Das Landgericht München I &#8211; Urteil vom 15. März 2007, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=7 O 7061/06" title="LG M&uuml;nchen I, 15.03.2007 - 7 O 7061/06: Oracle ./. usedSoft">7 O 7061/06</a> &#8211; und auch das OLG München &#8211; Urteil vom 3. Juli 2008, Az. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6 U 2759/07" title="OLG M&uuml;nchen, 03.07.2008 - 6 U 2759/07">6 U 2759/07</a> &#8211; gaben der Klägerin Recht. Auch der BGH &#8211; Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=I ZR 129/08" title="I ZR 129/08 (2 zugeordnete Entscheidungen)">I ZR 129/08</a> &#8211; schien in diese Richtung zu tendieren. Da jedoch das deutsche Urheberrecht auf europäischen Richtlinien beruht, es also auf die Auslegung europäischen Rechts ankommt, legte er die Sache verbunden mit mehreren Fragen zur Vorabklärung dem EuGH &#8211; Az.: <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=C-128/11" title="C-128/11 (2 zugeordnete Entscheidungen)">C-128/11</a> &#8211; vor.</p>
<h4>Rechtliche Problemstellung</h4>
<p>Der wesentliche Streitpunkt in diesem Verfahren, das lässt sich auch aus den Vorlagefragen des BGH ablesen, ist die Frage, ob sich der Erschöpfungsgrundsatz des § <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/69c.html" title="&sect; 69c UrhG: Zustimmungsbed&uuml;rftige Handlungen">69 c</a> Nr. 3 UrhG auch auf Software anwendbar ist, welche nicht per CD-Rom an den Käufer ausgeliefert wurde, sondern auch auf Software, die vom Hersteller per Download aus dem Internet bereitgestellt wird. Oracle und auch die deutschen Gerichte stützen sich dabei auf die oben genannte Norm, in der es heißt:</p>
<blockquote><p>Wird ein Vervielfältigungsstück eines Computerprogramms mit Zustimmung des Rechtsinhabers im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht, so erschöpft sich das Verbreitungsrecht in bezug auf dieses Vervielfältigungsstück&#8230;</p></blockquote>
<p>Da die Software aber &#8211; so forderte Usedsoft, das nur die Lizenzen verkaufte, seine Kunden auf &#8211; über das Internet heruntergeladen werden sollte, würde ein Vervielfältigungsstück, hinsichtlich dessen der Erschöpfungsgrundsatz greifen würde, nicht existieren und damit auch keine Erschöpfung eintreten. Die Argumentation Usedsofts geht natürlich in die entgegengesetzte Richtung. Mit dem Verkauf an den Ersterwerber sei Erschöpfung eingetreten.</p>
<h4>Und der EuGH?</h4>
<p>Eine Entscheidung des EuGH steht noch aus, sie soll aber noch dieses Jahr fallen. Meiner Meinung nach &#8211; und nach dieser war ja in der eingangs genannten Klausur gefragt &#8211; sollte der Erschöpfungsgrundsatz auch für solche Software gelten, die durch einen Download zur Verfügung gestellt wurde. Wie ebenfalls erwähnt geht es hier auch um die Auslegung europäischen Rechts. Deshalb sollte hierzu auch die entsprechende Richtlinie herangezogen werden. Dies ist die Richtlinie 2009/24/EG. In dieser lautet der Artikel zur Erschöpfung wie folgt:</p>
<blockquote><p>Mit dem Erstverkauf einer Programmkopie in der Gemeinschaft durch den Rechtsinhaber oder mit seiner Zustim­ mung erschöpft sich in der Gemeinschaft das Recht auf die Verbreitung dieser Kopie; ausgenommen hiervon ist jedoch das Recht auf Kontrolle der Weitervermietung des Programms oder einer Kopie davon.</p></blockquote>
<p>Sehen Sie den kleinen aber feinen Unterschied? Richtig. Die Richtlinie spricht von einer Programmkopie, nicht von einem Vervielfältigungsstück. Damit bezieht sich das meines Erachtens auch auf eine aus dem Internet geladene Datei.</p>
<p>Zudem halte ich die Regelung des dt. UrhG nicht mehr für zeitgemäß. Ebenso wie die Floppydisk ihr Ende gefunden hat, wird dies auch für die CD-Rom so kommen. Schon jetzt verfügen viele neue Computer nicht mehr über ein optisches Laufwerk, Software wird über das Netz verteilt. Wollte man also auf dem Wortlaut des § <a href="http://dejure.org/gesetze/UrhG/69c.html" title="&sect; 69c UrhG: Zustimmungsbed&uuml;rftige Handlungen">69c</a> Nr. 3 UrhG bestehen wollen, gäbe es für Software in absehbarer Zukunft gar keine Erschöpfung mehr.</p>
<p>Am 24. April 2012 nun stellte der Generalanwalt <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Yves_Bot" target="_blank">Yves Bot</a> seine <a href="http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&#038;docid=121981&#038;pageIndex=0&#038;doclang=de&#038;mode=lst&#038;dir=&#038;occ=first%26%238706%3B=1&#038;cid=1118839" title="Schlussanträge" target="_blank">Schlussanträge</a>. Darin ist unter anderem zu lesen:</p>
<blockquote><p>In Anbetracht der vorstehenden Erwägungen ist auf die zweite Frage des vorlegenden Gerichts zu antworten, dass Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2009/24 dahin auszulegen ist, dass das Recht zur Verbreitung der Kopie eines Computerprogramms sich erschöpft, wenn der Rechtsinhaber, der dem Herunterladen dieser Kopie aus dem Internet auf einen Datenträger zugestimmt hat, auch gegen Entgelt ein unbefristetes Nutzungsrecht an dieser Kopie eingeräumt hat. Die Überlassung der Kopie eines Programms in der Union, in jeder Form und mit jedem Mittel, zur unbefristeten Verwendung gegen Zahlung eines Pauschalentgelts stellt nämlich einen Verkauf im Sinne dieser Vorschrift dar.</p></blockquote>
<p>Ich bin der Ansicht, dass der EuGH der Ansicht von Herrn Bot folgen und entscheiden wird, dass auch Software, die aus dem Internet heruntergeladen wurde, dem Erschöpfungsgrundsatz unterliegt. Dies würde bedeuten, dass der Urheber einer Software dem rechtmäßigen Erwerber auch dann nicht mehr untersagen kann diese weiterzuverkaufen, wenn sie aus dem Internet heruntergeladen und eben nicht auf einer CD-Rom ausgeliefert wurde.</p>
<p>Wenn Sie sich für das Urheberrecht interessieren, kann ich Ihnen nur anraten, sich den Schlussanträge des Herrn Bot einmal durchzulesen. Höchst interessant. Ich bin jetzt auf das Urteil des EuGH gespannt.</p>
<div id="crp_related"><h3>Ähnliche Beiträge:</h3><ul><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/der-bgh-und-die-gebrauchten-lizenzen/" rel="bookmark" class="crp_title">Der BGH und die gebrauchten Lizenzen</a></li><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/cloud-computing-nutzungsrechte/" rel="bookmark" class="crp_title">Cloud Computing &#8211; Nutzungsrechte</a></li><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/machst-du-mir-davon-eine-kopie/" rel="bookmark" class="crp_title">Machst Du mir davon eine Kopie</a></li><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/von-privatsendern-und-privatkopien/" rel="bookmark" class="crp_title">Von Privatsendern und Privatkopien</a></li><li><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/urheberrechte-in-der-it/" rel="bookmark" class="crp_title">Urheberrechte in der IT</a></li></ul></div> <p><a href="http://www.breuning-winkler.de/buw/?flattrss_redirect&amp;id=4704&amp;md5=929780db7d94b2e1c365d759dd64fd53" title="Flattr" target="_blank"><img src="http://www.breuning-winkler.de/buw/wp-content/plugins/flattr/img/flattr-badge-large.png" alt="flattr this!"/></a></p>]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.breuning-winkler.de/buw/oracle-vs-usedsoft/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>1</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>
