Mietrecht

Die Miete ist für den Mieter einer der persönlichsten und wichtigsten Bereiche seines Lebens. Und für den Durchschnittsbürger auch der höchste Einzelposten in seinen laufenden monatlichen Kosten. Da kann das emotionale und wirtschaftliche Bedürfnis der angemessen Wahrung der eigenen Interessen nicht hoch genug angesehen werden.

Für den Mieter kommt es dabei insbesondere auf folgende immer wiederkehrende Fragen an:

  • Wie werden Mietmängel in der Wohnung beseitigt?
  • Welche Mietminderungsansprüche stehen dem Mieter wegen Mängel zu?
  • Wie sind Belästigungen durch die Nachbarn o.ä. zu behandeln?
  • Wie muss ich mich bei einer Kündigung durch meinen Vermieter verhalten?
  • Welche Schönheitsreparaturen muss ich nach meinem Auszug noch vornehmen?
  • Was kann ich tun, wenn ich die Kaution nicht ausgezahlt erhalte?

Für den Vermieter stellt die Miete eine Investition dar. Es liegt sowohl in seinem Interesse, dass das Objekt erhalten und vom Mieter pfleglich behandelt wird, als auch, dass die Miete pünktlich gezahlt wird, die verschiedenen Mietparteien miteinander auskommen und missliebige Mieter nötigenfalls auch aus der Wohnung entfernt werden können.

Daher lauten die häufigsten Anfragen von Vermieter an uns wie folgt:

  • Durchklagen von Mietrückständen und Abwehr unberechtigter Mietminderungen
  • Beendigung von Belästigungen durch Mieter / Wiederherstellung des Mieterfriedens
  • Vorbereitung und Durchsetzung von Mieterhöhungen
  • Geltendmachung von Kosten für nicht durchgeführte Schönheitsreparturen u.ä.

 

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