Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten begegnen uns in vielen Bereichen des täglichen Lebens. So verhält man sich beispielsweise ordnungswidrig, wenn man
- ohne eine Reisegewerbekarte zu besitzen, ein Reisegewerbe ausführt
- seine Meldepflichten nach dem Meldegesetz verletzt
- die Schulpflicht seiner Kinder nicht ausreichend überwacht
- oder natürlich, und das ist wohl die bekannteste Art der Ordnungswidrigkeiten, eine Regelung der Straßenverkehrsordnung (StVO) verletzt
Aber was ist nun eigentlich eine Ordnungswidrigkeit?
Diese Frage wird in § 1 Ordnungswidrigkeitengesetzt (OwiG) beantwortet. Danach ist eine Ordnungswidrigkeit
eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zuläßt
Das heißt, jede Handlung, die in einem auf Bundes- oder Landesebene geltenden Gesetz der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetz mit deiner Geldbuße belegt ist, ist eine Ordnungswidrigkeit.
Rechtliche Einordnung
Im deutschen Rechtssystem ist das Recht der Ordnungswidrigkeiten dem Strafrecht zuzuordnen. Es ist dem Strafrecht ähnlich aufgebaut, allerdings gibt es auch erhebliche Unterschiede. So gibt es im Recht der Ordnungswidrigkeiten zum Beispiel weder Anstiftung noch Beihilfe.
Bestimmte Handlungen sind sowohl als Ordnungswidrigkeit als auch als Straftat möglich. Wenn dem so ist, bestimmt § 21 OwiG, dass das Strafgesetzbuch Vorrang hat. Ist man aufgrund dieser Straftat verurteilt worden, ist es dann nicht mehr möglich, auch noch wegen der Ordnungswidrigkeit belangt zu werden.
Rechtsfolgen
Die Rechtsfolgen einer Ordnungswidrigkeit können sein:
- Fahrverbote
- Bußgelder
- Einziehungen
Und was können wir für Sie tun?
Der größte Teil unserer Mandate im Bereich der Ordnungswidrigkeiten bezieht sich, Sie ahnen es, auf das Verkehrsrecht. Sie können sich aber auch jederzeit gern an uns wenden, wenn Sie aus einem anderen Grund einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Wir beraten Sie dann gern über das weitere notwendige Vorgehen.
Partnerschaft
Bergedorfer Straße 131
21029 Hamburg
Tel: 040 72 00 89 29
Fax: 040 72 00 89 95Rechtsanwälte
Kai Breuning - Partner
Fachanwalt für Familienrecht
Simone Winkler - Partner
*Die oben genannten Rechtsgebiete stellen die Tätigkeitsschwerpunkte unserer Rechtsanwälte dar.Archive
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