Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten begegnen uns in vielen Bereichen des täglichen Lebens. So verhält man sich beispielsweise ordnungswidrig, wenn man

  • ohne eine Reisegewerbekarte zu besitzen, ein Reisegewerbe ausführt
  • seine Meldepflichten nach dem Meldegesetz verletzt
  • die Schulpflicht seiner Kinder nicht ausreichend überwacht
  • oder natürlich, und das ist wohl die bekannteste Art der Ordnungswidrigkeiten, eine Regelung der Straßenverkehrsordnung (StVO) verletzt

Aber was ist nun eigentlich eine Ordnungswidrigkeit?

Diese Frage wird in § 1 Ordnungswidrigkeitengesetzt (OwiG) beantwortet. Danach ist eine Ordnungswidrigkeit

eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zuläßt

Das heißt, jede Handlung, die in einem auf Bundes- oder Landesebene geltenden Gesetz der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetz mit deiner Geldbuße belegt ist, ist eine Ordnungswidrigkeit.

Rechtliche Einordnung

Im deutschen Rechtssystem ist das Recht der Ordnungswidrigkeiten dem Strafrecht zuzuordnen. Es ist dem Strafrecht ähnlich aufgebaut, allerdings gibt es auch erhebliche Unterschiede. So gibt es im Recht der Ordnungswidrigkeiten zum Beispiel weder Anstiftung noch Beihilfe.

Bestimmte Handlungen sind sowohl als Ordnungswidrigkeit als auch als Straftat möglich. Wenn dem so ist, bestimmt § 21 OwiG, dass das Strafgesetzbuch Vorrang hat. Ist man aufgrund dieser Straftat verurteilt worden, ist es dann nicht mehr möglich, auch noch wegen der Ordnungswidrigkeit belangt zu werden.

Rechtsfolgen

Die Rechtsfolgen einer Ordnungswidrigkeit können sein:

  • Fahrverbote
  • Bußgelder
  • Einziehungen

Und was können wir für Sie tun?

Der größte Teil unserer Mandate im Bereich der Ordnungswidrigkeiten bezieht sich, Sie ahnen es, auf das Verkehrsrecht. Sie können sich aber auch jederzeit gern an uns wenden, wenn Sie aus einem anderen Grund einen Bußgeldbescheid erhalten haben. Wir beraten Sie dann gern über das weitere notwendige Vorgehen.

 

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