Die Furcht ist der Gegner. Der einzige Gegner!
Wer kennt das nicht. Eine wichtige Prüfung oder ein sonstiger Termin steht an und man rechnet mit dem eigenen Scheitern. Lampenfieber stellt sich ein und man möchte am liebsten weglaufen.
Das dies keine Lösung ist weiß eigentlich jeder. Doch das es nicht einmal eine Entschuldigung ist, musste sich unlängst ein Jura-Student vom Gericht erklären lassen.
Für Jurastudenten ist es der ultimative Alptraum: das Scheitern am Staatsexamen. Denn dann sind Jahre harten Studierens, Paragraphenreitens und ausdauernder Schönfelder-Lektüre völlig für die Katz. Wer das Staatsexamen im ersten und im zweiten Versuch nicht packt, wird nie Anwalt oder Richter werden. Und die Durchfallquote bei den Juristen ist höher als in jedem anderen Studiengang.
In einem vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz entschiedenen Fall war der Kläger zweimal am juristischen Staatsexamen gescheitert. Daraufhin wollte der Student nun auf einen dritten Versuch klagen, weil ihn das Justizprüfungsamt nicht zu einer zweiten Wiederholungsprüfung zulassen wollte. Der Kläger führte an, er sei wegen seiner Prüfungsängste ein besonderer Härtefall, und die gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen für eine zweite Wiederholungsprüfung seien zu streng.
Das sah das OVG in seinem Beschluss (Aktenzeichen 10 D 10529/10.OVG) jedoch anders. Prüfungsängste seien grundsätzlich kein Härtefall. Außerdem verbiete es das Grundrecht der Berufsfreiheit dem Gesetzgeber nicht, die Zulassung zu einer weiteren Wiederholungsprüfung auf eng begrenzte Ausnahmefälle zu beschränken.
Diese Entscheidung mag hart anmuten. Für den betroffenen Studenten ist sie auf jeden Fall bitter. Doch sie ist unter zwei Gesichtspunkten zu begrüßen.
- Wir alle treffen Entscheidungen und leben mit den Konsequenzen. Das gilt insbesondere auch bei der Wahl unseres Berufes. Und falls diese Wahl nicht zu uns passt(e), müssen wir selbst uns darum kümmern eine Lösung zu finden statt die Verantwortung hierfür auf jemand anderen zu übertragen.
- Das gilt meiner festen Überzeugung nach insbesondere auch für den Beruf des Anwaltes. Man stelle sich vor, dieser Student wäre einmal Anwalt geworden. Wie hätte er für seine Mandanten den etwaigen Stress, fristgebundene Schriftsätze in der notwendigen Güte zu fertigen und vor Gericht mit Nachdruck und ohne Furcht die Sache des Mandanten zu vertreten aushalten wollen, wenn er dies bereits im Rahmen seiner Prüfung nicht konnte?
Meine Kollegin vertritt aktuell einen Mandanten gegen seinen vorherigen Anwalt. Dieser hatte die Bearbeitung eingestellt, weil er aufgrund eigener Depressionen sich nicht motivieren konnte. Hierdurch ist dem Mandanten ein erheblicher Schaden entstanden, weil er einen Prozess verloren hat den er sonst wohl gewonnen hätte.
Natürlich ist mir bewusst, dass es einen Unterschied zwischen Prüfungsangst und einer echten Depression gibt. Doch für den Mandanten ist es letztlich egal, ob der Anwalt unter Aufschieberitis, Angst oder einer echten Krankheit leidet. Wenn der Anwalt nicht die Interessen des Mandanten wahrnimmt, dann hat er seine Berufung und seinen Beruf verfehlt.
Ähnliche Beiträge:
One Response to Die Furcht ist der Gegner. Der einzige Gegner!
Hinterlasse eine Antwort Antworten abbrechen
Partnerschaft
Bergedorfer Straße 131
21029 Hamburg
Tel: 040 72 00 89 29
Fax: 040 72 00 89 95Rechtsanwälte
*Die oben genannten Rechtsgebiete stellen die Tätigkeitsschwerpunkte unserer Rechtsanwälte dar.Archiv
Kategorien
Widerspruch Webanalyse


Moin moin,
mit Verlaub, da werden wohl ein paar Sachen vermengt, die nicht vermengt gehören.
1. Prüfungsangst
Weiß ich aus eigener Erfahrung, ist ziemlich doof, gut gelernt zu haben und sich in der Prüfungssituation kaum mehr an seine Matrikelnummer zu erinnern. Die Angst kommt einfach daher, dass ein einziger Moment entscheidet, ob die Ausbildung, die man jahrelang gemacht hat, erfolgreich war oder nicht.
Ich persönlich halte überhaupt nichts von Prüfungen, weil sie nichts über die Praxistauglichkeit sagen. Eine bestandene Prüfung sagt mir: Der Mensch kann definitiv auswendig-lernen. Über die Qualitäten in seinem Beruf sagt das leider genau gar nichts.
2. Sonstige Ängste
Der Schluss von Prüfungsangst zu sonstigen Ängsten ist hier recht gewagt. Ich zum Beispiel habe Prüfungsangst, kann aber trotzdem locker einen Vortrag vor 30 Leuten halten, die kritisch nachfragen. Eine Prüfungsangst ist eine Angst vor einer Prüfung, die Angst in DEM entscheidenden Moment zu versagen, der über den Erfolg von jahrelanger (Lern)arbeit entscheidet. Das hat man so nur in Prüfungen – ich denke nicht, dass ein Anwalt aufgrund eines schlechten Vortrages seine Zulassung verliert.
3. Depressionen
Die haben mit den beiden anderen Themen nun gar nichts gemein. Ein Haufen Leute leidet unter Depressionen und den meisten merkt man es nicht an (zumal es die meisten Betroffenen gar nicht wissen). Ich kenne durchaus Unternehmer die sehr erfolgreich ihren Betrieb führen mit Angestellten, die ihr Einkommen regelmäßig bekommen — solange sie ihre Medikamente haben. Fehlen die und kommt es zu einem emotionalen Schlag in die falsche Richtung, brechen die zusammen wie ein Kartenhaus. In diesem Falle ist man in gar keinem Beruf arbeitsfähig, egal ob als Pilot, Anwalt oder Herzchirurg. Oder man denke an diesen Bundesligatorwart, der einfach unter seinem Erfolg zerbrochen ist (bzw. an der Erwartungshaltung, die dieser Erfolg mit sich brachte). Kein Mensch in seinem Umfeld hat damit gerechnet, dass ein so erfolgreicher Mensch Depressionen haben kann.
Das befreit o. g. Anwalt natürlich nicht davon, für diesen Fall Vorsorge zu tragen und sich ein Backup zu besorgen. Aber ich denke weder Prüfungsangst noch sonstige Ängste und erst recht Depressionen sind alles keine Gründe, jemandem irgendeinen Beruf zu verwehren (abgesehen von Leistungssportlern vielleicht, die eine Prüfungssituation nach der anderen haben, die jedesmal über Wohl und Wehe der Zukunft entscheiden kann).
Außerdem ist es natürlich richtig: Wer das Spiel erfindet, darf die Regeln definieren, so ist auch das Urteil nicht zu beanstanden. Aber eben nur mit der Begründung, weil die Prüfungsangst des einen oder die Depressionen des anderen über die juristischen Qualitäten nichts aussagen. Beiden ist so nicht nachzuweisen, dass sie schlechte Juristen sind – vielleicht ist so der deutschen Rechtswissenschaft ein brilliantes Genie entgangen mit dem einzigen Problem: Er kann keine Prüfungen.