Die Sache mit der Massenkündigung
Der Mandant arbeitet bei einem Wachdienst. Der Job ist hart. Ständig wechselnde Schichten, Wochenend- und Feiertagsarbeit und regelmäßig mehr Stunden, als es das Arbeitszeitgesetz erlaubt. Gezahlt wird der gesetzliche Mindestlohn von gegenwärtig € 7,31 brutto/Stunde.
Arbeiten ja, aber bitte richtig
Aber der Mandant mag den Job. Mit den Kollegen kommt er prima klar und der Chef ist auch zufrieden. Nur eines will er nicht: Da hat er die Spätschicht bis 22 Uhr und soll dann am nächsten Morgen um sieben schon wieder ran. Das ist natürlich ein klarer Verstoß gegen § 5 Arbeitszeitgesetz mit den mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Einsätzen. Überhaupt sollte das Unternehmen etwas genauer auf die Arbeitszeitgrenzen achten. Der Mandant läßt sich beraten und spricht den Chef an. Das Risiko ist ihm natürlich bewußt, aber er weiß auch, dass er Rechte hat.
Die Kündigung folgt auf dem Fuss
Kurz darauf kommt die Kündigung, verbunden mit sofortiger Freistellung von der Arbeit. Der Chef erklärt sie mit dem Verlust eines Kunden. Die Sache mit der Arbeitszeit habe damit natürlich nichts zu tun. Aber wieso werden dann weiter Stellenanzeigen geschaltet? Warum machen die Kollegen weiter Überstunden? Und bei den Mitarbeitern gibt es ohnehin eine hohe Fluktuation. Der Mandant ist vorbereitet, er reicht Kündigungsschutzklage ein. Das Kündigungsschutzgesetz gilt, deshalb muß der Chef “dringende betriebliche Erfordernisse” für die Kündigung gerade auch des Mandanten darlegen. Dazu läßt er doch tatsächlich vorbringen:
…. mußte sich die Beklagte wegen des Auftragsmangel nicht nur von dem Kläger, sondern leider auch von fünf weiteren Arbeitnehmern trennen …..
Die Masse machts
Na also, das passte doch. Der Chef beschäftigt jedenfalls mehr als 20 und weniger als 60 Arbeitnehmer. Deshalb hätte er die Entlassungen der insgesamt sechs Arbeitnehmern nach § 17 KSchG vor Ausspruch der Kündigung bei der ARGE anzeigen müssen. Das hat er nicht getan. Damit waren die Kündigungen automatisch unwirksam. Wie sich in der Verhandlung herausstellte, bestanden auch wenig Chancen, eine neue Kündigung wirksam auszusprechen, Arbeit gab es schon genug. Klar, dass der Chef argumentierte, “das mit der Arbeitszeit geht nun mal nicht anders, das machen alle so, deshalb muss ich es auch machen.” Nur rechtfertigt das keinen Gesetzesverstoß. Und man konnte mit ihm reden, das Arbeitsverhältnis läuft seitdem problemlos.
Das Problem mit der rechtsfreien Zone
Rein praktisch war der Chef natürlich zu verstehen: Er ist benachteiligt, wenn die Konkurenz das Arbeitszeitgesetz nicht beachtet und deshalb die gleichen Leistungen billiger anbieten kann als der gesetzestreue Unternehmer. Jeder Unternehmer muss sich aber auch darüber im klaren sein, dass “Unterbieten durch Rechtsbruch” nur eine Todesspirale nach unten auslöst und es irgendwann um so heftiger knallt. Dagegen gibt es durchaus Mittel: Solche Verstöße stellen regelmäßig Ordungswidrigkeiten oder sogar Straftaten dar und werden von den Arbeitsschutzbehörden verfolgt und abgestellt – wenn sie es denn wissen. Daneben dürften solche Verstöße, so schwierig die Beweislage sein mag, auch wettbewerbswidrig sein, wenn sie sich tatsächlich im Angebotsverhalten auswirken. Jedenfalls wäre es schon kurzsichtig und letztlich auch unproduktiv, eine schwierige Wettbewerbssituation über die Verletzung von Arbeitsschutzgesetzen bessern zu wollen.
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Eben erreichte mich ein Kommentar per E-Mail, den ich hier nicht vorenthalten möchte. Allerdings hat mich der Verfasser gebeten annoym bleiben zu dürfen. Dieser Bitte komme ich nach und poste den Kommentar für ihn:
Sehr geehrte Frau Winkler,
ich bin interessierter juristische „Laie“, habe in 4 Jahrzehnten Berufspraxis jedoch eine Reihe von Zivilverfahren erfolgreich beendet und kenne mich auch ein wenig aus im Arbeitsrecht. Die Branche Ihres erwähnten Mandanten kenne ich sehr gut aus eigner Erfahrung in meinem zweiten Berufsleben. Gestatten Sie mir folgende Anmerkungen zum Bericht:
Auch im Grossaum HH gibt es einen Mindestlohn für das Wach- und Sicherheitsgewerbe, der höher ist als der von Ihnen angegebene.
Das Arbeitszeitgesetzt gilt faktisch NICHT in Breichen des LTV, welcher die Branche mit der durch und durch korrupten Ver.di abgeschlossen hat, die, übrigens, mit dem „iGZ / DGB – Tarifwerk“ sich sogar noch weiter als bestechlich zeigt und ihren eigenen Mitgliedern damit ins Knie schoss. Auch deren „Große Tarifkommission“ ist /war mit Korrupten versaut, die in ihren Betrieben Schwarzarbeit und illegale Ausländerbeschäftigung aus Eigeninteresse förderten. Die Zentrale eines dieser Betriebe ist ebenfalls in HH. Und auch mir in unangenehmer Erinnerung als betrügerische Arbeitgeberin.
Die beanstandete kurze Ruhepause ist durchaus branchenüblich; es gibt auch Einsätze mit 16 Stunden in Folge.
Arbeitnehmer, die sich von vermeintlichen oder auch echten Arbeitsrechtsexperten „aufhetzen“ lassen und sich an das Arbeitsgericht wenden, sind bald „weg vom Fenster“.
In meinem eigenen Fall, aufgehetzt von einer sich als „rechtskundig“ ausgebenden Tippse bei Ver.di, „warnte“ später sogar ein Behördenleiter (!) den neuen Arbeitgeber bei meiner Anmeldung, das ich „Arbeitgeber zu denunzieren und vor Gericht zu zerren pflege“.
Behörden als Auftraggeber dieser Sklaventreiber bis hinauf zu Oberlandesgerichten, Staatskanzleien und Bundestag verstoßen regelmäßig auch gegen AÜG- Bestimmungen und tauschen ihre Auftragnehmer mit Vertrags- Laufzeitablauf aus, sobald sie Angebote erhalten, die um einen Euro „preiswerter“ sind. Beschaffungsstellen von Großgemeinden wie die LHM, die ebenfalls zahlreiche externe Leute aus der Wach- und Sicherheitsbranche („Sklavenhandel“ im Regelfall) „zum Schutz der Sachbearbeiter vor Übergriffe auf Kunden“ beschäftigen, sind Lohndrücker, haben die alte Forderung nach „Tariftreue“ längst zurückgezogen und zahlen lieber für „Aufstocker“ als ordentliche Stundensätze an ihre Auftragnehmer.
Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag,
im fraglichen Fall galt kein Tarifvertrag und mangels höherer Vereinbarung deshalb leider nur der genannte Mindestlohn.
Es ist leider richtig, dass viele Arbeitnehmer immer noch unzumutbare und sogar gesetzeswidrige Arbeitsverhältnisse hinnehmen und vielleicht sogar hinnehmen müssen. Aber es läßt sich oft durchaus etwas erreichen, auch wenn das mit Riskien verbunden ist und ein dickes Fell erfordert.
Ich hoffe, Ihre negativen Erfahrungen werden bald von besseren abgelöst,
mit freundlichen Grüßen,
Hans U. Geisler
Rechtsanwalt