Am Freitag, 26.11.2010, wird ab 09:30 Uhr durch das Amtsgericht Bergedorf im Saal 114 eine in Hamburg-Kirchwerder, in Durchdeich 139 belegene Einfamilienhaus versteigert.

Das Grundstück ist bebaut ca. 1950 mit einem Zweifamilien-Doppelhaus, hier Haushälfte mit Wohnung im EG und 1. OG an der Straße, Straßenfassade nach Südost. Das Versteigerungsobjekt ist ein Massivbau, außen rote Verblendung aus Mauerziegeln, mit Satteldach. Diese Haushälfte ist nicht unterkellert. Gesamtwohnfläche insgesamt ca. 81,42 m². Fenster zum Teil ältere Isolierverglasung, zum Teil auch Einfachverglasung. Gaszentralheizung. Nach Angaben des Gutachters ein in Ausstattung und Gestaltung einfaches Gebäude in passablem baulichen Zustand.

Der Gutachter hat den Verkehrswert mit EUR 60.000 angenommen.  Das bedeutet, dass die Abgabe von Geboten von einer Sicherheitsleistung in Höhe von EUR 6.000 abhängig gemacht werden kann.

Das Wohnungseigentum wird durch die Berechtigte eines Wohnrechts genutzt. Hier dürften wahrscheinlich weder die Regelungen des § 93 ZVG noch des § 57a ZVG einschlägig sein. Der Ersteigerer muss damit rechnen, bis zum Ablauf des Wohnrechtes nicht in den Besitz des Objektes kommen zu können. Dies dürfte sich bei der Festsetzung des Verkehrswertes niedergeschlagen haben.

Ausgehend von dem festgesetzten Verkehrswert kann im ersten Termin der Zuschlag unterhalb eines Gebotes von EUR 30.000 (5/10 Grenze) nicht erteilt werden. Die 7/10-Grenze, bis zu der der Gläubiger die Erteilung des Zuschlages verweigern kann liegt hier bei EUR 42.000.

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