Erbrecht
Vieles können wir in unserem Leben planen. Und vor so manchen Risiken können wir uns schützen. Aber eine Tatsache ist im Leben unabänderlich:
Der Tod
Aber auch wenn man dies nicht abwenden können, so können Sie uns doch darauf vorbereiten. Weil Sie sicher sein wollen, dass nach Ihrem Tod Ihre Lieben abgesichert sind. Und der Nachlass so verteilt wird, wie Sie sich das heute vorstellen.
Hierbei sind u.U. eine Vielzahl von Dingen zu bedenken, z.B.
- Unternehmensnachfolgen
- Pflichtteilsansprüche enterbter Kinder
- Wiederverheiratung des überlebenden Ehegatten
- Neutestierung durch den Überlebenden
- erbschaftssteuerliche Folgen.
Wir helfen Ihnen bei dem Finden der für Sie passenden rechtlichen Lösung. Und zeigen Ihnen, wie Sie diese am besten und günstigsten rechtswirksam und sicher umsetzen können.
Und auch für den Fall, dass der Tod eines Angehörigen bereits eingetreten ist, können wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite stehen. Insbesondere die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen führt in der praktischen Erfahrung unter den Nachkommen zu einem Streit, bei dem man sich unbedingt professioneller Hilfe bedienen sollte.
Sprechen Sie uns einfach an…
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