Erstberatung
Vielfach hören wir als Anwälte, dass man zwar ein Problem habe. Aber sich leider die Hilfe und den Rat eines Anwaltes nicht leisten könne. Zunächst sei an dieser Stelle hierzu auf die Möglichkeit der Beratungshilfe und der Inanspruchnahme der Öffentlichen Rechtsberatung (ÖRA) hingewiesen.
Doch auf für denjenigen, für den dies aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (insbesondere Einkommen und Vermögen) nicht in Betracht kommt, ist der Rat eines Anwaltes nicht so teuer wie man vielleicht glauben mag. Der Gesetzgeber hat im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) die Möglichkeit einer kostengünstigen Erstberatung für Verbraucher vorgesehen.
Dabei gilt es für den Mandanten zu beachten, daß der Zeitansatz für die Erteilung der Erstberatung regelmäßig einen Tätigkeitsumfang bis zu 60 Min. bedeutet: Daher wird sich die Ratserteilung vom Umfang und der Prüfungsintensität her im Rahmen dieses Zeitfensters bewegen. Der Mandant ist deshalb gut beraten, wenn er dem Rechtsanwalt vorab den Sachverhalt (möglichst schriftlich) aufbereitet und Unterlagen (möglichst in Kopie) zur Verfügung stellt.
Es handelt sich um einen ersten Rechtsrat, so daß z.B. ein anschließendes, weiteres Gespräch davon nicht mehr umfasst ist. Und eine abschließende rechtliche Prüfung innerhalb dieser Zeit u.U. nicht erfolgen kann.
Die die anfallenden Gebühren sind kraft Gesetzes begrenzt auf EUR 190,00 zzgl. Mehrwertsteuer sowie die Auslagenpauschale, die höchsten 20,00 € beträgt. Im Höchstfall sind daher von einem Verbraucher für eine Erstberatung insgesamt 249,90 € zu bezahlen .
Es kommt dabei nicht darauf an, ob der Streitwert Ihres Problems EUR 6.000 oder EUR 60.000 oder gar EUR 600.000 beträgt. In den Fällen mit einem Streitwert unterhalb der Deckelungsgrenze werden die Gebühren nach dem Streitwert berechnet. Und die anfallenden Gebühren sind somit dann noch anteilig günstiger. Die Beratungsgebühren für die Erstberatung werden bei einer späteren Beauftragung in der selben Sache, auf die dann entstehenden Gebühren angerechnet.
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