Familienrecht

Verliebt, verlobt, verheiratet – wer hat dieses Kinderspiel nicht irgendwann einmal gespielt. Doch nicht immer bleibt es beim Spiel. Und nicht immer geht es gut aus. Warum eine Ehe scheitert ist letztlich egal. Sobald einer der Ehepartner geschieden werden will wird dies letztlich auch das Ergebnis sein.

Dann gilt es rechtlich und wirtschaftlich die Ehe und ihre Folgen sauber zu beenden. Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung helfen wir dabei, faire Lösungen zwischen Ehepartner zu moderieren und Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Sofern jedoch eine streitige Scheidung unvermeidlich ist, stehen wir unserem Mandanten mit Rat und Tat zu Seite, um für ihn ungünstige Folgen abzuwehren und die eigenen Rechte bestmöglich zu wahren.

Folgende Punkte sind dabei immer zu bedenken, zu regeln und ggf. auch streitig zu klären:

  1. Versorgungsausgleich (Rentenanwartschaften)
  2. Zugewinnausgleich (Vermögen)
  3. Unterhalt für den Ehepartner für die Zeit
    (a) der Trennung und
    (b) nach erfolgter Scheidung
  4. Prüfung der Einkommensverhältnisse Selbständiger
  5. Ehebedingte Schulden
  6. Kinder (Aufenthalt, Besuchsrechte und Unterhalt)

Gerade wenn Kinder beteiligt sind werden häufig aus emotionalen Gründen Regelungen getroffen, die rechtlich nicht geschuldet und wirtschaftlich auch nicht vertretbar sind. Doch einmal abgeschlossen kommt man von derartigen Einigungen kaum noch wieder runter. Dies ist einer der Gründe, warum Scheidung häufig zu ruinösen Situationen führen können. Dies für Sie zu vermeiden ist unsere Aufgabe als Ihre Anwälte.

Und auch im Bereich des Familienrechtes bewahrheitet sich immer wieder: Vorsorgen ist besser als streiten!

Drum beraten wir Sie auch im Vorfeld – auch wenn eine Scheidung noch überhaupt nicht ansteht – zu Eheverträgen und Scheidungsfolgevereinbarungen.

 

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