Zahlreiche Autofahrer haben Punkte in Flensburg. Die sogenannte Verkehrssünderkartei wird am Dienstsitz des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg geführt. Seit 1999 ist das Punktesystem in § 4 StVG gesetzlich geregelt.

Eintragung von Punkten

Wer gegen die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften verstößt, muss mit der Eintragung von bis zu sieben Punkten pro Tat rechnen. Das verkehrserzieherisch angehauchte Punktesystem sieht einen dreiaktigen Stufenkatalog vor.

  • Die erste Stufe hat erreicht, wer mehr als acht und weniger als 14 Punkte besitzt -  eine Verwarnung wird ausgesprochen.
  • Die zweite Stufe gilt für solche Verkehrssünder, die mindestens 14 Punkte, aber weniger als 18 in Flensburg eingetragen haben – ein verpflichtendes Aufbauseminar wird angeordnet.
  • Ergeben sich mehr als 18 Punkte, wird die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen fingiert – die Fahrerlaubnis wird entzogen.

Eintragung verhindern!

Wer seinen Führerschein behalten möchte, sollte deshalb frühzeitig dafür sorgen, dass Punkte gar nicht erst eingetragen werden. Zahlreiche Messungen im Straßenverkehr sind fehlerhaft oder die Tat kann keiner bestimmten Person zugeordnet werden. Fehler der Verfolgungsbehörden und deren Beweisschwierigkeiten können beanstandet werden. Ein im Verkehrsrecht tätiger Rechtsanwalt deckt Fehler auf, zum Teil mit der Expertise von Sachverständigen, und geht aktiv gegen Bußgeldbescheide und die Eintragung von Punkten vor.

Punkte abbauen!

Die Möglichkeit Punkte abzubauen wird von den Betroffenen häufig erst zu spät beachtet. Der Punktestand kann nämlich auch durch freiwillige Maßnahmen reduziert werden.

  • Wer bis zu acht Punkte hat, kann durch ein freiwilliges (gegebenenfalls besonderes) Aufbauseminar vier Punkte abbauen.
  • Bei neun bis 13 Punkten werden für dasselbe freiwillige Aufbauseminar nur noch zwei Punkte abgezogen.
  • Zwei Punkte können bei einem Punktestand von 14 bis 17 Punkten durch die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung abgebaut werden.

Handlungsanweisung

Wer Anhörungsbogen, Bußgeldbescheid oder Strafbefehl erhält, sollte umgehend einen Rechtsanwalt aufsuchen. Je früher der Rechtsanwalt in den Prozess eingebunden wird, desto effektiver kann er sich für Sie einsetzen.

Wer einen Anhörungsbogen ausgefüllt an die Bußgeldstelle zurücksendet, hat unter Umständen schon den ersten Fehler gemacht.

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