Fristlose Kündigung nach verweigerter ärztlicher Untersuchung
Wir hatten zuletzt darauf hingewiesen, dass ein Arbeitnehmer u.U. durchaus wirksam gekündigt werden kann, selbst wenn er krank ist. Manchmal gerade, weil er krank ist. Über einen entsprechenden Fall hatte das LAG Mainz gerade zu entscheiden.
Dabei ging es nicht nur um eine kranke Arbeitnehmerin. Sie war sogar zusätzlich noch zu 60 % körperbehindert. Der Arbeitgeber hatte wegen zunehmender Leistungsunfähigkeit und offensichtlich psychisch bedingter Probleme der Klägerin den Amtsarzt eingeschaltet. Die Arbeitnehmerin sah dafür jedoch keinen Grund und blieb zwei angesetzten Untersuchungsterminen unentschuldigt fern.
Der Arbeitgeber nahm dies dann zum Anlass, die fristlose Kündigung auszusprechen. Das LAG Mainz (Urteil vom 12.02.2010 – Az.: 6 Sa 640/09) hat nun entschieden, dass hier aufgrund der Weigerung der Arbeitnehmerin die fristlose Kündigung zulässig und wirksam war.
Darauf kann man zwei Folgerungen ableiten:
- Ein Arbeitnehmer ist immer gut beraten, wenn er sich einen fachkundigen Rat einholt, bevor er Entscheidungen trifft und Erklärungen gegenüber seinem Arbeitgeber abgibt.
- Mit der richtigen Begründung und geeignetem Vortrag kann u.U. selbst ein fast unkündbarer Arbeitnehmer wirksam durch den Arbeitgeber gekündigt werden.
Ähnliche Beiträge:
Partnerschaft
Bergedorfer Straße 131
21029 Hamburg
Tel: 040 72 00 89 29
Fax: 040 72 00 89 95Rechtsanwälte
*Die oben genannten Rechtsgebiete stellen die Tätigkeitsschwerpunkte unserer Rechtsanwälte dar.Archiv
Kategorien
Widerspruch Webanalyse


Letzte Kommentare