Gerichte und Technik
Immer mal wieder werde ich gefragt, warum Gerichtsverfahren so lange dauern. Zu einem großen Teil kann man dies allein anhand eines ganz normalen und letztlich in einem fairen Verfahren nicht zu ändernden Ablauf erklären.
Aber es gibt doch immer mal wieder auch skurriles aus Gerichten, dass nur schwer erklärbar ist. So hat nun aktuell ein Richter am Amtsgericht erstritten, dass er keinen PC benutzen muss.
Vor drei Jahren ist ein Gesetz in Kraft getreten, nach dem Handelsregister von den Gerichten elektronisch geführt werden müssen. So sollte die Justiz schneller werden und beispielsweise Unternehmensgründern das Leben erleichtern.
Doch diesem Richter müssen Servicekräfte sämtliche Akten ausdrucken, bevor er sie bearbeitet. Das Ausdrucken sei eine „typische Hilfstätigkeit“, die einem Richter nicht abverlangt werden könne, urteilten seine Kollegen bereits in zweiter Instanz – und zwar einstimmig.
In dem Beschluss (Az.: 1 DGH 2/08) heißt es:
„Die Zulässigkeit, der Richterschaft eine neue Technik zur Verfügung zu stellen, führt nicht dazu, dass der Richter auch ausnahmslos verpflichtet ist, diese Technik tatsächlich zur Anwendung zu bringen.“
Die Anregung der Spitzen von Amts-, Land- und Oberlandesgericht, selbst die Papierausdrucke anzufertigen, sei ein „Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit“. Damit verstoße sie gegen das Grundgesetz.
Diese Entscheidung überrascht. Ich hatte bislang immer gedacht, die Unabhängigkeit des Richters läge darin, wie er arbeitet. Nicht aber darin, ob er arbeitet. In Unterhaltsangelegenheit würde ein selbständiger Unterhaltsschuldner, der allein mit dieser Begründung (“Unterlagen auszudrucken ist unter meiner Würde”) sich eine Sekretärin anstellt nicht gehört werden. Dort würde ihm dies mit Sicherheit zugemutet werden.
Wie soll man diese Ungleichbehandlung und die daraus folgendem Konsequenzen einem Bürger erklären?
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