Gewerblicher Rechtsschutz
Gewerblicher Rechtsschutz
Unter dem sehr weit gefassten Begriff „Gewerblicher Rechtsschutz“ finden sich mehrere, eng ineinander verwobene Rechtsgebiete, die selten wirklich allein betrachtet werden können. Insbesondere gehören in diesen Bereich, neben dem Wettbewerbsrecht, die folgenden Rechtsgebiete:
Marken- und Kennzeichnungsrecht
Markenrecht ist ein Teil des Kennzeichnungsrechts, welches selbst wiederum ein Teilgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes darstellt. Kennzeichen dienen dazu die eigenen Waren und Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Der Kennzeichenschutz (welcher auf verschiedene Art und Weisen entstehen kann) gibt dem Inhaber ein ausschließliches Nutzungsrecht.
Auch wenn Sie sich dessen nicht bewusst sind, sind Verletzungen von Marken- und Kennzeichenrechten schneller geschehen als gedacht:
• Sie möchten ein Unternehmen gründen und suchen einen Firmennamen. Verletzt dieser eventuell die Marken- und Kennzeichenrechte eines anderen Unternehmers?
• Sie erstellen eine Homepage für Ihr Unternehmen. Auch bei der Wahl der URL muss darauf geachtet werden, ob damit Markenrechte verletzt werden können.
Urheberrecht
Das im Urhebergesetz geregelte Urheberrecht verschafft den Urhebern von Werken einen umfangreichen Schutz. Sie fragen sich, in wie weit das für Sie relevant sein könnte? Es gibt sehr viele Situationen im Leben, in denen man das Urheberrecht anderer Menschen beachten muss:
• Sie wollen etwas bei Ebay versteigern. Dürfen Sie dafür das Bild aus einer anderen Auktion verwenden?
• Sie wollen für Ihr Unternehmen eine Homepage erstellen. Dürfen Sie dafür beliebig Bilder und Texte von anderen Seiten kopieren?
Partnerschaft
Bergedorfer Straße 131
21029 Hamburg
Tel: 040 72 00 89 29
Fax: 040 72 00 89 95Rechtsanwälte
*Die oben genannten Rechtsgebiete stellen die Tätigkeitsschwerpunkte unserer Rechtsanwälte dar.Archiv
Kategorien
Widerspruch Webanalyse


Letzte Kommentare