Honorarvereinbarung
Sie möchten Planungssicherheit für Ihre Kosten haben?
Als Unternehmer sind Sie es gewohnt die Preise mit Ihren Vertragspartner auszuhandeln?
Auch wir denken kaufmännisch und sind für wirtschaftlich sinnvolle Lösungen durchaus offen. Und so freuen wir uns, Ihnen auch die Möglichkeit zum Abschluss einer Honorarvereinbarung anbieten zu können. Darin sind sowohl die Abrechnung nach Stundensätze als der Abschluss eines Pauschalbetrages möglich. Selbstverständlich muss die Höhe der Gebühren in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Rechtsanwalts stehen.
Bisweilen werden die angeblich überhöhten Stundensätze von Rechtsanwälten in den Medien thematisiert. In den Fällen, in denen wir unseren Mandanten von uns aus eine Honorarvereinbarung vorschlagen gehen wir davon aus, dass wir aufgrund unserer Erfahrung das Mandat so professionell und zügig bearbeiten können, dass dies auch für den Mandanten noch sinnvoll ist.
Selbstverständlich sind auch die Fälle denkbar, in denen ein Verfahren erkennbar so komplex und aufwendig ist, dass es bei einem niedrigen Streitwert nicht kostendeckend bearbeitet werden kann. In derartigen Fällen muss ein Anwalt deutlich sagen, zu welchen Konditionen er das Mandat durchführen kann oder die Durchführung des Mandates gleich ablehnen.
Wir betrachten diese Verhaltensweise als ein Gebot der Fairness gegenüber unseren Mandanten. Und als Basis für eine auf Dauer angelegte Geschäftsbeziehung.
Partnerschaft
Bergedorfer Straße 131
21029 Hamburg
Tel: 040 72 00 89 29
Fax: 040 72 00 89 95Rechtsanwälte
*Die oben genannten Rechtsgebiete stellen die Tätigkeitsschwerpunkte unserer Rechtsanwälte dar.Archiv
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