Immobilienrecht
Eine Immobilie ist, von allen kurzfristigen Schwankungen abgesehen, eine der lohnenswertesten Investitionen. Und für viele Menschen stellt eine Immobilie größenordnungsmäßig das gesamte Vermögen dar, dass sie im Laufe ihres Lebens erarbeiten. Dadurch wird die Entscheidung nicht nur wichtig. Sie wird auch einzigartig.
Daher fehlt den meisten Käufern und Verkäufern die praktische Erfahrung, die mit einem Immobilienerwerb oder Verkauf verbundenen Risiken richtig beurteilen zu können. Wohl dem, der bei dem Kauf gut beraten ist.
Häufig hören wir in Gespräche dann: “Wozu brauche ich einen Anwalt? Der Notar berät mich doch unparteiisch.“
Das ist richtig. Und die Leistung der Notare – insbesondere der hamburgischen Nur-Notare – ist fachlich sicherlich überdurchschnittlich. Aber die Unparteilichkeit des Notars ist nicht nur Segen; sie ist auch Fluch.
Zunächst muss einmal darauf hingewiesen werden, dass der Notar nur rechtlich berät. Über die wirtschaftlichen Auswirkungen und Risiken berät er nicht. Oft überschneidet sich dies. Aber gerade dort, wo die Grenze gezogen wird, können erhebliche wirtschaftliche Risiken liegen. Und dann bedeutet die Unparteilichkeit des Notars vor allem, dass sie gegenüber beiden Parteien gilt. Mit der Folge, dass der Notar Sie nicht so beraten darf, dass dies zu Lasten Ihres Vertragspartners geht. Das bedeutet letztlich, dass der Rat des Notars sich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner beschränken muss.
Doch Sie wollen nicht den kleinsten – man könnte sagen – gerade nicht mehr falschen Rat. Sie wollen, dass jemand das Geschäft für Sie prüft und optimiert. Sie wollen, dass jemand Ihre Interessen wahrnimmt. Und genau dafür brauchen Sie einen Anwalt.
Meistens sind gar keine großen Änderungen an den Entwürfen notwendig. Oft nicht einmal möglich, ohne den Vertragspartner zu verprellen. Doch auch schon die kleinen Anpassungen, die wir unseren Mandanten empfehlen können verbessern die Risikobetrachtung vielfach erheblich. Und durch kleine Änderungen des Vertrages konnten wir auch häufig genug steuerliche Vorteile ermöglichen, die die Kosten unserer Inanspruchnahme größenordnungsmäßig aufgewogen haben.
Darüber hinaus Beraten und Vertreten wir Sie auch im Rahmen der Zwangsversteigerung.
Partnerschaft
Bergedorfer Straße 131
21029 Hamburg
Tel: 040 72 00 89 29
Fax: 040 72 00 89 95Rechtsanwälte
*Die oben genannten Rechtsgebiete stellen die Tätigkeitsschwerpunkte unserer Rechtsanwälte dar.Archiv
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