Insolvenzrecht
Sowohl im Leben eines Menschen als auch im Leben eines Unternehmens kann es dazu kommen, dass seine Schulden nicht mehr bezahlen kann.
Wenn man dies rechtzeitig erkennt, dann ist es betriebswirtschaftlich nur eine Krise. Hier finden sich häufig genug Lösungen. Die in der Umsetzung vielleicht schmerzhaft sind und auch nicht länger dauern können. Aber an deren Ende die Sanierung Ihres Unternehmens steht. Hierbei können wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Doch manchmal kommt jede Hilfe zu spät. Die Überschuldung und/oder die Zahlungsunfähigkeit ist nicht mehr abzuwenden. Dies gilt für Unternehmen genauso wie für Verbraucher. Diese Situation ist menschlich immer bitter. Aber selbst dann muss man nicht verzweifeln. Denn selbst dann gibt es Lösungen dafür, dass es weiter geht.
- Für einen Unternehmer ist es – je nach Rechtsform und anderen Umständen – eine z.T. sogar strafrechtlich sanktionierte Pflicht, Insolvenz zu beantragen.
- Für einen Gläubiger steht der Forderungsausfall im Raum. Im schlimmsten Fall müssen u.U. bereits erhaltene sogenannte “inkongruente Zahlungen” an den Insolvenzverwalter sogar zurückgezahlt werden.
- Für einen Verbraucher ist die Insolvenz zumindest die Möglichkeit, in den Genuss der Restschuldbefreiung zu gelangen.
In diesen Fällen können wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Für Unternehmer und Gläubiger
Sofern die Möglichkeit einer Sanierung ausscheidet, beraten wir Sie als Unternehmer hinsichtlich der insolvenzrechtlichen Anforderungen zur Vermeidung von strafrechtlichen und haftungsrechtlichen Konsequenzen. Die Insolvenzverwaltung des Unternehmens nach einem etwaigen Insolvenzantrag übernehmen wir hingegen nicht mehr. Hierzu wird dann vom Insolvenzgericht ein Insolvenzverwalter bestellt werden. Dem Insolvenzverwalter gegenüber nehmen wir sowohl die Interessen des insolventen Unternehmers war.
Und wir werden auch für Gläubiger tätig, deren Schuldner Insolvenz beantragen mussten. Und nehmen für die Gläubiger deren Interessen gegenüber dem Insolvenzverwalter war. Dies ist in erster Linie die Forderungsanmeldung zu Insolvenztabelle. Aber auch die Geltendmachung von Sonderrechte (Kreditsicherungsrechte / Absonderungsrechte) und die Abwendung vom Insolvenzverwalter etwa geltend gemachter Erstattungsansprüche gehört hier zu unserem täglichen Geschäft.
Für Verbraucher / Schuldner
Vor der Beantragung des gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens muss ein außergerichtlicher Einigungsversuch stattgefunden haben. Erst nach dem Scheitern dieses Versuches kann der Schuldner einen Insolvenzantrag stellen. Dazu benötigt dieser eine Bescheinigung eines Anwaltes oder einer staatlich anerkannten Schuldnerberatung.
Die kostenlosen Schuldnerberatungen sind jedoch aus nachvollziehbaren Gründen leider häufig völlig überlaufen. So müssen Sie dort mit mehreren Monaten Wartezeit rechnen. Ob vor diesem Hintergrund mit einer bestmöglichen Wahrnehmung Ihrer Interessen gerechnet werden kann, möchten wir nicht beurteilen. Stattdessen möchten wir Ihnen eine Alternative aufzeigen, zeitnah die Vorraussetzungen für das Insolvenzverfahren und die Restschuldbefreiung zu erlangen.
Als Rechtsanwälte führen wir für Sie den außergerichtlichen Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern durch. An dessem Ende steht entweder eine Einigung, die ohne Insolvenzverfahren zu Ihrer Entschuldung führt. Oder wir bestätigen Ihnen als “fachkundige Stelle” im Sinne des Gesetzes, dass der außergerichtliche Einigungsversuch gescheitert ist. Dann können Sie mit den von uns für Sie vorbereiteten Unterlagen beim Gericht den Insolvenzantrag stellen. Und auf diese Weise so schnell es rechtlich möglich ist die Restschuldbefreiung erlangen.
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Partnerschaft
Bergedorfer Straße 131
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Tel: 040 72 00 89 29
Fax: 040 72 00 89 95Rechtsanwälte
*Die oben genannten Rechtsgebiete stellen die Tätigkeitsschwerpunkte unserer Rechtsanwälte dar.Archiv
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