Kosten
Was kostet mich das? fragt sich manch ein Mandant, wenn er sich entschließt einen Anwalt zu nehmen. Und diese Frage ist ja auch durchaus berechtigt. Sie kann nicht früh genug im Rahmen der Mandatsbeziehung gestellt werden. Daher wollen wir bereits hier die Frage so gut es geht – ohne Kenntnis Ihres konkreten Problems – abstrakt beleuchten.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann kostet Sie die Einschaltung eines Anwaltes im Zweifelsfall einen Betrag in Höhe Ihrer Selbstbeteiligung.
Sofern Sie aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse berechtigt sind, Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe oder die Leistungen der Öffentlichen Rechtsberatung (ÖRA) in Anspruch zu nehmen, werden Sie nur wenige Euro – oder im besten Fall gar nichts – zahlen.
In allen anderen Fällen richten sich die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im wesentlichen bestimmt sich die Höhe der Gebühren dabei nach dem Streitwert. Daneben spielen bei der Berechnung der Gebühren noch u.a. die Schwierigkeit des Falles und der Umfang der anfallenden Tätigkeit bei der Ausübung des gesetzlich vorgesehenen Ermessen in einigen Fällen eine Rolle. Einen ersten groben Eindruck von den anfallenden Gebühren können Sie hier bekommen.
Wir bieten unseren Mandanten darüber hinaus auch an, Mandate auf der Basis einer Honorarvereinbarung zu betreuen. Für unsere gewerblichen Mandanten können wir als weiteren Service auch einen Beratungsvertrag anbieten, der mit interessanten Vorteilen verbunden ist. Falls dies für Sie von Interesse ist sollten Sie nicht zögern uns anzusprechen.
Partnerschaft
Bergedorfer Straße 131
21029 Hamburg
Tel: 040 72 00 89 29
Fax: 040 72 00 89 95Rechtsanwälte
*Die oben genannten Rechtsgebiete stellen die Tätigkeitsschwerpunkte unserer Rechtsanwälte dar.Archiv
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