Kündigung erhalten? Aktiv werden!
Wer eine Kündigung erhält, sollte einen kühlen Kopf bewahren und ein paar Dinge beherzigen.
1. Nicht alles unterschreiben
Sie werden unter Umständen gebeten, den Empfang der Kündigung zu bestätigen. Dagegen ist nichts einzuwenden. Allerdings sollten Sie vorsichtig sein und sich nicht voreilig mit der Kündigung Einverstanden erklären. Denn nicht selten ist die Kündigung unwirksam. Deshalb gilt hier besonders: lesen Sie genau durch, was Sie unterschreiben. Ansonsten kann es Ihnen passieren, dass Sie eine Ausgleichsklausel unterzeichnen und auf alle möglichen Ansprüche verzichten.
2. Meldung bei der Arbeitsagentur
Weiter ist jedem zu raten, sich umgehend bei der Arbeitsagentur arbeitsuchend zu melden. Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens 3 Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden, § 38 Abs. 1 SGB III. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. Deshalb kann die Meldung auch telefonisch, schriftlich oder online erfolgen.
Wer sich nicht entsprechend arbeitsuchend meldet, riskiert eine Sperrfrist.
3. Fristen im Auge behalten
Außerdem sollte sich jeder umgehend den Tag notieren, an welchem er/sie die Kündigung erhalten hat. Der Zugang der Kündigung ist nämlich maßgeblich für den Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist. Einwände gegen die Kündigung müssen innerhalb von drei Wochen gerichtlich geltend gemacht werden, § 4 KSchG. Wird diese Dreiwochenfrist verpasst, ist die Kündigung in der Regel nicht mehr angreifbar.
4. Anwalt aufsuchen
Suchen Sie einen im Arbeitsrecht versierten Rechtsanwalt auf. Bereits bei der Terminvereinbarung sollten Sie darauf hinweisen, dass Sie eine Kündigung erhalten haben und wann Ihnen diese zugegangen ist.
Die Fristen sind im Arbeitsrecht häufig besonders kurz. Dadurch ist ein Streit zwar schnell erledigt, es kann aber auch besonders schnell zum Verfall von Ansprüchen kommen. Wer zu lange wartet, verliert unter Umständen viel Geld. Der Rechtsanwalt hilft Ihnen dabei die Wirksamkeit der Kündigung zu prüfen und mögliche Ansprüche und Interessen effektiv durchzusetzen.
Dabei ist der Rechtsanwalt auf Ihre konstruktive Mitwirkung angewiesen. Insbesondere sollten Sie bereits zum ersten Beratungsgespräch alle wesentlichen Unterlagen und Informationen zum Arbeitsverhältnis mitbringen.
Wir helfen Ihnen gerne bei allen arbeitsrechtlichen Problemen.
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