Öffentliche Rechtsberatung – ÖRA

In Hamburg – bzw. für Bürger mit dem Wohnsitz Hamburg – gibt es die Möglichkeit der außergerichtlichen Interessenwahrnehmung durch einen Anwalt im Rahmen der Beratungshilfe nicht. Die Stadt Hamburg hat sich entschlossen, von einer Ausnahmeregelung im Rahmen des Beratungshilfegesetzes Gebrauch zu machen und eine öffentliche Rechtsberatung (ÖRA) zu schaffen.

Die Bezirksstelle Bergedorf befindet sich in: Herzog-Carl-Friedrich-Platz 1, 21031 HH

Sprechzeiten am: Dienstag und Donnerstag von 17.00-18.30 Uhr


Größere Kartenansicht

In der ÖRA erhalten Sie nicht nur rechtliche Auskünfte, sondern, falls erforderlich, auch praktische Hilfe und Unterstützung durch

  • Schreiben an die Gegenseite. Die Mitarbeiter der ÖRA teilen eine Rechtsansicht zur Angelegenheit mit und bitten die andere Seite um Stellungnahme.
  • formulieren eines an die Gegenseite gerichtetes Schreiben oder eines an die zuständige Behörde adressierten Schriftsatzes (zum Beispiel Widerspruch).
  • Beratung über Prozesskostenhilfe. Hier erklärt  Ihnen die ÖRA, wie Sie einen kompetenten Rechtsbeistand für Ihren speziellen Fall finden können. Die ÖRA vertritt Sie nicht vor Gericht!

Die ÖRA Hamburg können Sie in Anspruch nehmen,

  • wenn Sie in Hamburg leben oder arbeiten und
  • über geringes Einkommen und nur geringes Vermögen verfügen.

Die Einkommensgrenzen richten sich nach dem Sozialgesetzbuch, zwölftes Buch (SGB XII). Die Beratung kostet – im Regelfall – einschließlich Folgeberatungen in derselben Sache zehn Euro. Schülerinnen und Schüler, Studierende, Wehr- und Zivildienstleistende, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Freiwilligendiensten, Arbeitslose sowie vergleichbare Personen zahlen fünf Euro.

Erhalten Sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (sog. Hartz IV), dem Sozialgesetzbuch XII oder haben Sie ein vergleichbar niedriges Einkommen und auch kein einsetzbares Vermögen, so sind Sie von der Gebühr befreit.

Sie können sich wahlweise an eine Bezirksstelle oder an die Hauptstelle wenden.

Beachten Sie bitte:
Asylrecht, Öffentliches Recht (Hartz IV, BAföG, Wohngeld, Ausländerrecht usw.), Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung) werden nur in der Hauptstelle und in der Bezirksstelle Hamburg-Mitte beraten.

 

2 Responses to Öffentliche Rechtsberatung – ÖRA

  1. [...] der Kostentragung durch Dritte (Rechtschutzversicherung, Prozesskostenhilfe, Beratungshilfe bzw. ÖRA) liegt hier allein im Bereich des Mandanten. Auch wenn der Anwalt über die staatlichen [...]

  2. [...] Auch über die Möglichkeiten der Inspruchnahme von Prozesskostenhilfe, Beratungshilfe und der Leistungen der öffentlichen Rechtsberatung (ÖRA) wollen wir Sie hier einmal kurz [...]