Der Mandant arbeitet bei einem Wachdienst. Der Job ist hart. Ständig wechselnde Schichten, Wochenend- und Feiertagsarbeit und regelmäßig mehr Stunden, als es das Arbeitszeitgesetz erlaubt. Gezahlt wird der gesetzliche Mindestlohn von gegenwärtig € 7,31 brutto/Stunde.
Wer sich um eine Arbeit bewirbt, erhält auch Absagen. Früher war es durchaus üblich, so eine Absage zu begründen, wenn auch häufig etwas verklausuliert. Da hiess es etwa: “Leider können wir Sie nicht in unser junges Team aufnehmen” oder: “Wir haben uns für eine weibliche Mitarbeiterin entschieden” oder auch: “Die Position erfordert langjährigere praktische Erfahrung.” [...]
Vor Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen muss im Rahmen der Sozialauswahl u. a. das Alter der betroffenen Arbeitnehmer berücksichtigt werden. Dabei darf die Sozialauswahl zur Sicherung einer ausgewogenen Alterstruktur auch innerhalb von Altersgruppen vorgenommen werden (§ 1 Abs. 3 BetrVG). Diese Regelungen verstößt nicht gegen das EU-Verbot der Altersdiskriminierung. Eine [...]
Darf ein Arbeitnehmer muslimischen Glaubens die Arbeit verweigern, wenn er alkoholische Getränke in die Regale einsortieren soll?
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss vom 25.01.2010 – 1 BvR 1741/09 – festgestellt, dass das Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer auch beim gesetzlich vollzogenen Arbeitgeberwechsel im Rahmen einer Privatisierung nicht gänzlich unterschlagen werden darf.
Ein Arbeitgeber, der seinen Arbeitnehmer beleidigt, muss sich gefallen lassen, dass dieser sich wehrt.
Grundsätzlich ist es einem Arbeitgeber erlaubt den Mitarbeitern ein bestimmtes Erscheinungsbild vorzuschreiben. Teilweise übertreiben Unternehmen jedoch mit ihren Vorschriften. In einem Fall des Landesarbeitsgerichts Köln wurden nun die Grenzen des Direktionsrechts aufgezeigt. So darf der Arbeitgeber Mitarbeiterinnen nicht vorschreiben, nur einfarbige Fingernägel zu tragen. Von Männern kann er hingegen nicht verlangen,
In zahlreichen Arbeitsverhältnissen werden Überstunden geleistet. Die gesetzliche Obergrenze für Überstunden richtet sich nach dem Arbeitsschutz. Grundsätzlich darf eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden nicht überschritten werden. Jeder Arbeitsvertrag muss die Bezahlung von Überstunden transparent und verständlich regeln. Tut er dies nicht, kann das für den Arbeitgeber teuer werden.
Darf der Arbeitnehmer seinen Dienstwagen auch privat nutzen, handelt es sich um einen geldwerten Vorteil und Sachbezug. Sofern der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Fahrzeug rechtswidrig vorenthält, kann der Arbeitnehmer Schadensersatz verlangen.
Wenn der Arbeitgeber über mehrere Jahre Weihnachtsgeld zahlt, entsteht daraus grundsätzlich ein Anspruch auf das Weihnachtsgeld. Das gilt häufig auch dann, wenn im Arbeitsvertrag geregelt ist, dass Weihnachtsgeld vom Arbeitgeber nur freiwillig gezahlt wird.
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