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Eine Flugbegleiterin der Deutschen Lufthansa AG klagte auf die Berücksichtigung einer früheren Anstellung bei der Lufthansa für die Berechnung ihrer Lufthansa-Betriebsrente. Das Bundesarbeitsgericht wies nun die Klage zurück, Urteil vom 19. Januar 2011 - 3 AZR 29/09.
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