Dass man sich im privaten Kreis auch einmal recht kritisch zu seinem Arbeitgeber äußert, ist normal und bleibt typischerweise auch folgenlos. Aber was ist heute im Zeitalter der sozialen Netzwerke schon noch privat? Welche Schwierigkeiten das geben kann, zeigt ein Fall des Arbeitsgerichts Dessau Roßlau (Urteil vom 21.03.2012, AZ.:
Nach einem Bericht der Bergedorfer Zeitung fuhr ein Autofahrer am sehr frühen Karfreitag auf dem Curslacker Heerweg gegen einen Baum, das Fahrzeug überschlug sich und blieb auf der Straße liegen. Gegenüber der Polizei gab der Fahrer an, eingeschlafen zu sein. Ein entgegenkommender Autofahrer konnte gerade noch bremsen. Dem Unfallfahrer sei nicht viel [...]
Ein Arbeitgeber, der seinen Arbeitnehmer beleidigt, muss sich gefallen lassen, dass dieser sich wehrt.
In der heutigen FTD findet sich eine interessante Aufstellung darüber, worum sich vor deutschen Gerichten Vermieter und Mieter streiten.
Es geht um Beleidigungen, Betriebskosten oder Eigenbedarf: Knapp 280.000 Mietstreitigkeiten wurden allein 2009 vor deutschen Amts- und Landgerichten verhandelt.
Der Arbeitgeber ist zwar verpflichtet, die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Daraus ergibt sich allerdings kein Recht des Arbeitnehmers, sich selbst zu beurlauben. Denn ihm steht zur Durchsetzung seiner Interessen ein umfassendes System gerichtlichen Rechtsschutzes zur Verfügung. Der im Arbeitsrecht versierte Anwalt unterstützt betroffene Arbeitgeber, Betriebsräte oder Arbeitnehmer dabei, dieses System sinnvollen Lösungen zuzuführen.
Partnerschaft
Bergedorfer Straße 131
21029 Hamburg
Tel: 040 72 00 89 29
Fax: 040 72 00 89 95Rechtsanwälte
*Die oben genannten Rechtsgebiete stellen die Tätigkeitsschwerpunkte unserer Rechtsanwälte dar.Archiv
Kategorien
Widerspruch Webanalyse


Letzte Kommentare