Im Dezember hatte ich von der Versteigerung von Forderungen durch die Urmann + Collegen berichtet. In diesem Zusammenhang hatte ich auch über meine Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit geäußert. Ob sich, aller anders lautender Meldung der Kollegen zum Trotz ein Käufer gefunden hat, ist bisher nicht bekannt.
Frau Winkler hat bereits kürzlich darüber berichtet, dass die Vertreter der Gegenseite wiederholt die Meldung an die SCHUFA ankündigten, um unseren Mandanten zu einer Zahlung zu bewegen.
SCHUFA – Wir schaffen vertrauen
Da ist er wieder: Der Satz der viele Menschen dazu bringt, eine Forderung doch zu begleichen, obwohl man sich doch eigentlich vollkommen sicher ist, dass sie nicht berechtigt ist. Eingesetzt wird er von Inkassounternehmen, Abofallenbetreibern und ja, auch von einigen unserer Kollegen. Obwohl die es eigentlich besser wissen sollten.
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