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In einem vorherigen Artikel ist dargestellt, dass jedenfalls typischerweise ein Anspruch auf Überstundenvergütung besteht, selbst wenn nach dem Arbeitsvertrag “Mehrarbeit mit dem Gehalt abgegolten” sein soll. Etwas ganz anderes ist es aber, einen solchen Anspruch auch praktisch um- und durchzusetzen:
In vielen Arbeitsverträgen fanden und finden sich standardmässig Regelungen wie “Mehrarbeit ist mit dem vereinbarten Gehalt abgegolten.” So etwas hat eine jahrzehntelange Tradition und wurde unbeanstandet von der Rechtsprechung nicht weniger lange auch so gehandhabt.
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