Für die Beschäftigten von Zeitarbeitsunternehmen tritt zum 01.01.2012 erstmals ein branchenweiter Mindestlohn in Kraft. Dieser beträgt 7,01 Euro pro Stunde im Osten bzw. 7,78 Euro pro Stunde im Westen. Rechtsgrundlage ist die am 20.12.2011 verabschiedete Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung, die am 01.01.2012 in Kraft treten wird.
Wir haben uns neulich einmal mit der Frage beschäftigt, ob verweigerte Mindestlöhne strafbar sind. Das Landgericht Magdeburg hat – unserer Wahrnehmung nach als erstes Gericht – diese Frage nun bejaht.
Über die Frage, welcher Lohn angemessen ist und mindestens gezahlt werden sollte, kann trefflich streiten und ganze Bücher schreiben. Doch offenbar setzt sich immer mehr die politische Ansicht durch, dass es eine untere Grenze – einen Mindestlohn – gibt der gezahlt werden muss.
Der Gesetzgeber hat dies über die Allgemeinverbindlichkeit von [...]
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