In einem normalen Zivilverfahren wird der Gegner zwar dem Grunde nach darüber informiert, dass eine Partei Prozesskostenhilfe beantragt hat. Die Unterlagen, aus denen sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers ergeben, erhält der Gegner jedoch nicht zur Einsichtnahme.
Nach einer Ergänzung des § 117 Abs. 2 ZPO ist dies [...]
… behauptet zumindest der Beklagte in einer von mir bearbeiteten Sache. Aber von vorn. Der gute Mann hatte einer Mandantin von uns eine Wohnung vermietet, nun geht es um die Rückzahlung der Kaution. Einen Teil davon hat er zurückgezahlt, den Rest will er behalten, aus diversen Gründen.
Neulich erst machte sich der Kollege Breuning Gedanken über den Wert der rechtsanwaltlichen Tätigkeit und über Tendenzen, die Beratungshilfe weiter einzuschränken.
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