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Kaufen Sie als “Verbraucher”, also als Privatperson, bei einem Händler ein Auto, muß der Händler nach § 439 BGB alle auftretenden Mängel kostenlos beseitigen oder Ihnen sogar einen mangelfreien Ersatzwagen liefern. Voraussetzung ist nur, dass der Fahrzeugmangel bereits bei Übergabe des Autos vorhanden oder zumindest angelegt war. Tritt ein Mangel [...]
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