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Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte sich als Beschwerdeinstanz mit einem Prozeßkostenhilfeantrag zu einer Kündigungsschutzklage zu befassen (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss v.16.8.2010, 25 Ta 1628/10):
Der Arbeitgeber hatte das Arbeitsverhältnis des Antragstellers und Beschwerdeführers mündlich
Hat er nicht gesagt, dass gibt es nicht mehr?
Ja, hat er. Aber mit der Einschränkung, dass es im Unterhaltsrecht durchaus noch von Bedeutung ist. Wie z.B. ein aktueller Fall mal wieder gezeigt hat.
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