Letztes Jahr kam ein langjähriger Mandant zu mir. Und teilte mir mit, dass sich bei ihm Schulden aufgebaut hatten, die er nicht mehr bezahlen konnte. Leider wollte sein Gläubiger sich nicht mit ihm einigen.

Die Insolvenz zur Erlangung der Restschuldbefreiung wollte der Mandant nicht. Darum bat er uns, mit dem Gläubiger eine Lösung zu finden.

Ausgangslage

Der Mandant war früher Selbständig. In 2010 hat er eine Festanstellung aufgenommen und erzielt aktuell ein Einkommen in der Größenordnung (unterhalb) der Pfändungsfreigrenze. Die Schulden beliefen sich auf rund EUR 20.000.

Erster Rat – Verbesserung der Ausgangslage

Typischerweise pfändet ein Gläubiger in zwei Ansprüche, nämlich

  1. Gehaltsforderungen
  2. Bankkonten.

Die Gehaltsforderung war hier aufgrund der Pfändungsfreigrenzen für den Gläubiger wirtschaftlich wertlos. Um die Verhandlungsgrundlage mit dem Gläubiger aus Sicht des Schuldners zu verbessern haben wir daher dem Schuldner zu nächst empfohlen, sein Bankkonto umzustellen und sich ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten zu lassen und uns eine Bestätigung zu übersenden.

Verhandlung mit dem Gläubiger

Nachdem diese Nachweise (unpfändbares Einkommen, unpfändbares Bankkonto) vorlagen haben wir dem Gläubiger dann ein Angebot gemacht. Dem Mandanten war klar, dass er etwas anbieten musste. Weil

Ich kann gar nichts zahlen!

keine Ausgangsbasis für einen Vergleich ist. Dann kann und wird der Gläubiger auf Sehen spielen und versuchen 100 % seiner Forderung zu realisieren.

Ergebnis

Das Ergebnis unserer Verhandlung lautete, dass

  1. die Forderung sich mehr als halbiert hat,
  2. und die reduzierte Forderung zinslos in Raten abgetragen wird, die der Mandant auch erfüllen kann.

Selbst einschließlich unserer Gebühren hat der Mandant durch den Vergleich ca. EUR 10.000 netto (= ohne Steuern) verdient. Er war sehr zufrieden. Und dann sind wir es auch.

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