Verkehrsrecht
Wir alle nehmen regelmäßig am Straßenverkehr teil:
- als Fußgänger,
- als Radfahrer,
- als Autofahrer.
Wir überqueren Straßen, stehen an Ampeln, gehen spazieren. Die Reihe ließe sich unendlich fortsetzen. Und genau so zahlreich wie die einzelnen Handlungen, die wir im Verkehr vornehmen, sind auch die rechtlichen Fragen, die entstehen können, wenn es denn zu einem Unfall oder zu einem anderen Vorkommnis kommt.
Die rechtsanwaltliche Tätigkeit im Bereich des Verkehrsrechts erschöpft sich nicht in der Kommunikation mit dem Unfallgegner oder seiner Haftpflichtversicherung. Nein, es geht auch um
- Haftungsquoten,
- allgemeine Betriebsgefahren,
- Punkte in Flensburg,
- Bußgelder oder Strafverfahren, es geht um
- Gutachten, und die Frage
- ob ein Wagen repariert werden sollte, oder ob es sich um einen Totalschaden handelt und
- wenn das Auto repariert wird, wie viel Nutzungsausfall kann geltend gemacht werden,
- oder gibt es gar Schmerzensgeld?
Sie sehen der Fragen gibt es viele und es sind alles Fragen, die sich oft nicht mit einem einfachen “ja” oder “nein” beantworten lassen.
Daher unser ausdrücklicher Rat an Sie: Lassen Sie sich im Falle eines Falles frühzeitig kompetent beraten!
Partnerschaft
Bergedorfer Straße 131
21029 Hamburg
Tel: 040 72 00 89 29
Fax: 040 72 00 89 95Rechtsanwälte
*Die oben genannten Rechtsgebiete stellen die Tätigkeitsschwerpunkte unserer Rechtsanwälte dar.Archiv
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