Vertragsrecht
Pacta sunt servanda (wörtlich: „Verträge sind einzuhalten“) beschreibt das Prinzip der Vertragstreue.
Dieser Grundsatz kann im deutschen Recht nicht deutlich genug betont werden. Wir schließen Verträge um unsere rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheit so zu regeln, wie wir es für richtig halten. Und wie es vorteilhaft für uns ist. Hierfür ist es notwendig, dass die Verträge auch tatsächlich das beinhalten, was wir uns vorstellen.
Im Rahmen der im Privatrecht herrschenden Privatautonomie sieht das Gesetz zwar Regelungen für bestimmte Vertragstypen vor, erlaubt aber zumeist, dass die Vertragsparteien im Einzelfall in ihrem Vertrag ergänzende oder abweichende Regelungen treffen. Anders ist es nur, wenn eine gesetzliche Regelung nicht dispositiv (abdingbar) ist, sondern zwingend vorschreibt, dass von ihr in Verträgen nicht abgewichen werden darf.
Um im Falle eines Falles auch vor Gericht durchsetzbar zu sein müssen die Verträge für jeden Dritten – insbesondere auch den etwaigen zukünftigen Richter – deutlich erkennen lassen, was gemeint und gewollt war. Diese einfach erscheinende Anforderung wird leider allzu häufig von Verträgen nicht erfüllt. Und dann gerät eine gerichtliche Auseinandersetzung zu einem Glücksspiel um die Meinung des Richters. Das muss nicht sein!
Wir können Ihnen dabei helfen Ihre Verträge rechtssicher und unmissverständlich zu formulieren. Und wir können für Sie zu Ihnen passende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) entwerfen, die bewirken, dass der Vertragsschluss durch ein vorformuliertes Klauselwerk vereinfacht, beschleunigt und standardisiert wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (der Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt. Dabei ist es gleichgültig, ob die Bestimmung einen äußerlich gesonderten Bestandteil des Vertrags bilden oder in die Vertragsurkunde selbst aufgenommen werden.
Allerdings gibt es Einschränkungen. Auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen muss zum Beispiel nicht nur deutlich hingewiesen werden; in AGB dürfen auch grundsätzlich keine von der wesentlichen Erwartung abweichenden Regelungen getroffenen werden. Jede Unklarheit bei der Formulierung oder der Auslegung einer AGB geht zu Ihren Lasten als Verwender der AGB.
Bei den zu erwartenden Vorteilen aus einem Vertrag und den drohenden Nachteilen, wenn dieser ganz oder in Teilen – insbesondere die AGB – nicht wirksam oder nicht durchsetzbar ist, kann jedem Mandanten nicht eindringlich genug geraten werden, hier sorgsam zu arbeiten. Und nicht am falschen sparen zu wollen. Weil die Nachsorge eines fehlerhaften Vertrages unserer Erfahrung nach ein Vielfaches davon kostet, was die professionelle Ausarbeitung eines guten Vertrages gekostet hätte.
Was können wir für Sie tun?
