Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht stellt wohl den größten Teil des gewerblichen Rechtsschutzes dar. Als Teilnehmer am Markt müssen Sie jede Ihrer geschäftlichen Handlungen dahingehend überprüfen, ob sie nicht gegen die Regelungen des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb verstößt. Denn eines ist sicher, Ihre Konkurrenten werden dies tun. Mit Argusaugen.
Ein solcher Verstoß liegt immer dann vor, wenn die Handlung geeignet ist, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen.
Wettbewerbsrechtliche Regelungen könnten in folgenden Situationen zu einem Problem werden:
• Formulierungen von Werbeaussagen
• Korrekte Erstellung eines Impressums
• Marketing – Akquise neuer Kunden
Vermeintliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht werden immer häufiger abgemahnt. Aber auch zu Recht? Dies sollten Sie in jedem Falle überprüfen lassen. Denn eine unbeantwortete Abmahnung oder vorschnell gezahlte Rechtsanwaltsgebühren und Schadensersatzforderungen können im Zweifel zu einem erheblichen finanziellen Verlust führen, da die Streitwerte im Wettbewerbsrecht zumeist die 10.000 EUR überschreiten.
Partnerschaft
Bergedorfer Straße 131
21029 Hamburg
Tel: 040 72 00 89 29
Fax: 040 72 00 89 95Rechtsanwälte
*Die oben genannten Rechtsgebiete stellen die Tätigkeitsschwerpunkte unserer Rechtsanwälte dar.Archiv
Kategorien
Widerspruch Webanalyse


Letzte Kommentare